Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 92

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zumindest vorerst bis zum 30. Juni 2022 verlängert wird, dem Nationalrat zur Be­schlussfassung zuzuleiten.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte.


12.43.07

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Muchitsch, nur eine Info, aber das wissen Sie wahrscheinlich ohnehin: Bei der Reha gibt es für all jene, die sich den Selbstbehalt für die Reha nicht leisten können beziehungs­weise so wenig verdienen, eine Befreiung vom Selbstbehalt.

Nun aber zu den Tagesordnungspunkten, die wir jetzt hier behandeln: Unter Tagesord­nungspunkt 9 beschließen wir die Freistellung von Schwangeren, die nicht ausreichend geimpft sind, in körpernahen Berufen. Diese Verlängerung gilt bis 31.3.

Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit – unter Tagesordnungspunkt 11 – geht auch bis Ende März 2022, und es gibt eine Ermächtigung für den Arbeitsminister auf Verlängerung bis zu den Sommerferien, wenn dies notwendig ist.

Unter Tagesordnungspunkt 12 beschließen wir die Verlängerung der Kurzarbeit und den schon angesprochenen Kurzarbeitsbonus für Menschen mit geringem Einkommen.

Zu Tagesordnungspunkt 12 möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, der nach meinen Informationen schon in Schriftform aufliegt. Es handelt sich um einen Abän­derungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird.

Worum geht es da? – Um eine Änderung des Referenzzeitraumes für den Kurzar­beitsbonus und um Präzisierungen für die Datenübermittlung.

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Unter Tagesordnungspunkt 13 werden wir den Ersatz von 65 Prozent der Lohnkosten für die Mitarbeiter von Saisonbetrieben von Beginn des Betretungsverbotes bis zur Mög­lichkeit der Anmeldung zur Kurzarbeit beziehungsweise bis zur Möglichkeit der Aufnah­me des Vollbetriebs beschließen. Sie wissen, dass, wenn man Mitarbeiter einstellt, die erste Phase dann, wenn es zu einem Betretungsverbot kommt, nicht abgedeckt ist. Es ist, glaube ich, fair und richtig und auch für unseren Standort, Tourismusstandort, beson­ders wichtig, dass wir mithelfen, dass diese Menschen nicht in andere Jobs abwandern.

Und unter Tagesordnungspunkt 14 beschließen wir dann noch die Verlängerung des Bildungsbonus bis Ende 2022 und die Verlängerung der Zugangsmöglichkeit für Selbst­ständige zur Arbeitslosenversicherung bis Ende März 2022.

Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Grünen.)

12.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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