Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 95

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Herr Arbeitsminister, sorgen Sie dafür, dass es in Österreich auch wieder Meinungsviel­falt geben darf! Das ist Ihre Aufgabe. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeord­neter Josef Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Rauch: Tust du jetzt den Hörl berichtigen, oder?!)


12.50.06

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich möchte tatsächlich be­richtigen. Der geschätzte Abgeordnete Pöttinger hat hier am Rednerpult behauptet, es gibt keinen Selbstbehalt bei der Reha für Notstandshilfebezieher.

Ich berichtige: Der Entfall des Selbstbehaltes bei der Reha richtet sich nicht nach dem Begriff Notstandshilfe, sondern nach der Höhe des tatsächlichen Einkommens. (Zwi­schenruf des Abg. Pöttinger.) In meinem Beispiel hat ein Betroffener, seit 18 Monaten arbeitslos, seinen Job verloren und bezieht Notstandshilfe. Aufgrund seiner Tätigkeit fällt er über diese Grenze und hat somit sehr wohl einen Selbstbehalt vorgeschrieben be­kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pöttinger.)

12.50


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


12.51.00

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute unter an­derem die Verlängerung des Bildungsbonus, was aus mehrerlei Hinsicht sehr erfreulich, aber auch ein absolut richtiger und wichtiger Schritt ist.

Was ist der Bildungsbonus? – Betreffend den erhöhten Bildungsbonus im Rahmen der Coronajoboffensive haben wir hier in diesem Haus beschlossen, dass Menschen, die AMS-Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Qualifizierung oder der beruflichen Umorientierung absolvieren, einen erhöhten Bildungsbonus von 180 Euro pro Monat be­kommen, wenn diese Schulungen länger als vier Monate dauern.

Das ist aus zweierlei Gründen ausgesprochen sinnvoll. Das Erste ist: Sehr oft können sich Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Arbeitslosengeld oder Not­standshilfe beziehen, längere, intensivere, qualitativ sehr hochwertige Bildungsmaßnah­men schlichtweg ökonomisch nicht leisten. Das heißt, sie müssen sie früher abbrechen, sie können sie erst gar nicht machen, sie müssen wieder in Jobs gehen, die schlecht bezahlt sind, die bei Weitem nicht so stabil sind, bei denen man öfter und schneller von Arbeitslosigkeit betroffen ist.

Der zweite Punkt ist, dass Erfahrungen zeigen, dass je intensiver Kurse sind, je besser Kurse sind – und das sind leider auch oft jene Kurse, die länger als vier Monate dauern ‑, desto eher haben diese ein besseres Einkommen, eine stabilere Beschäftigung und eine deutlich geringere Arbeitslosigkeit zur Folge. Das heißt, in diesem Sinne ist die Verlän­gerung dieser Maßnahme absolut sinnvoll. Sie ist doppelt sinnvoll und ausgesprochen zielführend, um zwei Probleme zu bewältigen: nämlich einerseits das Problem der Ar­beitslosigkeit, aber andererseits auch das Problem des oft zitierten Fachkräftemangels.

Was wir heute auch noch beschließen werden – was mich auch besonders freut, wir haben es gestern bereits angekündigt –, ist den Teuerungsausgleich für Menschen, die im November und Dezember zumindest 30 Tage in Notstandshilfe oder Arbeitslosigkeit waren. Es ist eine Unterstützung im Umfang von 150 Euro, um eben die gestiegene In­flation, die gestiegene Preisentwicklung insbesondere jenen abzugelten, die es ökono­misch nicht besonders leicht haben. Und Menschen in der Arbeitslosigkeit, Menschen, die Notstandshilfe beziehen, gehören definitiv zu dieser Gruppe.

 


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