Für eine IT-Kraft beispielsweise muss das ein bisschen flotter gehen.
Spannend ist, dass das, was Kollegin Neßler gesagt hat, und auch das, was Kollegin Kirchbaumer ausgeführt hat, halt nur teilweise der Wahrheit entspricht, wenn es um die Frage geht, dass Saisonniers zukünftig leichter bei uns arbeiten können. Es wurde nämlich nicht ins Gesetz geschrieben, dass ein Saisonnier, der in den letzten fünf Jahren dreimal da war, es künftig leichter hat, bei uns zu arbeiten, sondern nur wer von 2017 bis 2021 dreimal da war, hat es im 2022er-Jahr leichter. Im 2023er-Jahr ist die Regelung schon wieder hin. Das machen Sie jetzt für ein Jahr. Was soll denn das bringen? – Es ist eine Augenauswischerei. Es wäre richtig gewesen, zu sagen: Wer in den letzten fünf Jahren dreimal als Saisonnier in Österreich war, kann dann im nächsten Jahr unbeschränkt wieder arbeiten kommen. (Beifall bei den NEOS.)
Weil wir die Insolvenzentgeltfrage hier auch noch – zwar in einer anderen Frage, nämlich in einer Strukturfrage – auf der Tagesordnung haben: Herr Minister, die Lohnnebenkostensenkung um 0,1 Prozentpunkte bei Gesamtlohnnebenkosten von 30 Prozent ist jetzt kein Grund, sich medial derart abzufeiern. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
13.42
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform Rot-Weiß-Rot Karte: Fast Track einführen!
eingebracht im Zuge der Debatte in der 137. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2123/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot – Karte" (1233 d.B.) - TOP 16
Reformvorhaben Rot-Weiß-Rot-Karte, überraschende Zuständigkeiten und die widersprüchlichen Signale von Wirtschaftsministerin Schramböck
Im Regierungsprogramm 2020-2024 wurde die dringend nötige Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vereinbart. Die wichtigsten Punkte, wie die Konsolidierung der gesetzlichen Grundlage, die Vereinfachung und Straffung von Verfahren sowie die Senkung von Gehaltsgrenzen, werden dort ausdrücklich adressiert. Auch die Einrichtung eines One-Stop-Shops wird als Vorhaben festgehalten. Die Vereinfachung des Verfahrens durch eine einzige Anlaufstelle für Unternehmer_innen erscheint zwar sehr sinnvoll, die Auswahl der Agentur erfüllt dieses Kriterium allerdings nicht. Die Austrian Business Agency (ABA), als Betriebsansiedlungsagentur Österreichs, kümmerte sich ihrem Auftrag entsprechend bisher um ausländische Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollten und nicht um inländische Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland suchen. Diese Vermischung von Aufgaben erscheint wenig sinnvoll und wirft auch Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzeskonformität einer Arbeitskräftevermittlung durch die ABA auf - vor allem hinschlich der gesetzlichen Bestimmungen des AMFG. Knapp 3,2 Mio. Euro werden laut Budget 2022 für diese "Work in Austria" genannte Initiative des BMDW veranschlagt. Im entsprechenden Budgetausschuss am 9.11.2021 hielt Bundesministerin Schramböck auf Nachfrage von NEOS fest, dass es sich bei den Dienstleistungen der ABA nicht um Arbeitskräftevermittlung, sondern um eine Unternehmensunterstützung handelt, bei der ausländische Märkte nach Mitarbeiter_innen "gescreent" werden. Der Fokus soll laut Schramböck auf Bürger_innen aus der Europäischen Union gelegt werden - was eine widersinnige Aufgabengestaltung ist, da diese Personen keine Rot-Weiß-Rot-Karte brauchen. Diese widersprüchlichen Aussagen der Wirtschaftsministerin wurden letztlich nur von ihrer Feststellung übertroffen, all dies im bestehenden gesetzlichen Rahmen erreichen zu wollen.
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