Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 125

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Auch zur zweiten Regierungsvorlage, Produktivitätsrat Neu, ist inhaltlich eigentlich alles gesagt. Mir wurde jedoch erzählt, dass es im Finanzausschuss unterschiedliche Zugän­ge der Fraktionen gegeben habe, um es vorsichtig auszudrücken, wie sich der Rat zu­sammensetzen und wo er angesiedelt sein soll: Ich meine, es ist wichtig, dass es keine zusätzlichen Institutionen geben wird, sondern dass Synergien genutzt werden und der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Fiskalrates auch Vorsitzender bezie­hungsweise Vorsitzende dieses Produktivitätsrates sein wird.

Wesentlich ist auch die Klarstellung, dass diese fünf Mitglieder natürlich eine entspre­chende Expertise haben müssen, und ebenso wichtig ist, dass ein ausgeglichenes Ge­schlechterverhältnis gegeben sein muss. – Vielen Dank also für die hoffentlich stattfin­dende Beschlussfassung! Wir sehen uns später wieder. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.22.09

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Sie sich noch an das Jahr 2012 erinnern? Damals hat ein österreichischer Unternehmer für Auf­sehen gesorgt, weil er sich Geld von Privatpersonen geliehen hat, um die Finanzierung für sein Unternehmen sicherzustellen. Es war eine sogenannte Schwarmfinanzierung, wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben, der Herr Minister hat es gerade erklärt.

Die Welt wird immer vernetzter, die Anforderungen und Herausforderungen für die EPUs und KMUs werden immer größer, und viele Start-ups finanzieren ihre Projekte und in­novativen Produkte durch Crowdfunding, also Schwarmfinanzierungen. Sie haben damit die Chance, ihre Ideen umzusetzen, denn dank des Crowdfundinggesetzes kann Geld von privaten Investoren – oder einfacher gesagt: von Menschen, die an die Visionen anderer glauben – ausgeliehen werden.

Um einen rechtlichen Rahmen zu bieten, wird mit der sogenannten Schwarmfinanzie­rungsverordnung eine EU-weite Harmonisierung durchgeführt. In Zukunft können Schwarmfinanzierungsdienstleister ihre Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten erbringen, ohne eine weitere Berechtigung zu benötigen. Für die Zulassung und Beauf­sichtigung dieser Dienstleistungen braucht es natürlich eine Behörde, in Österreich wird diese Behörde die FMA sein. Durch diese Verordnung werden auch das Vertrauen der Anleger in grenzüberschreitende Investitionen gestärkt und die Gründung von Start-ups erleichtert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Herr Bundesminister für Finanzen hat sich noch ein­mal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


14.24.04

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ganz kurz, ich habe vorhin vergessen, auf Ihre Ausführungen einzugehen, Frau Abgeordnete Doppelbauer, verzei­hen Sie: Ja, den Wagniskapitalfonds werden wir im ersten Quartal 2022 umsetzen, wir befinden uns da koalitionsintern gerade in den letzten Abstimmungen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun ist Herr Mag. Dr. Jakob Schwarz zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.24.24

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!


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