Auch zur zweiten Regierungsvorlage, Produktivitätsrat Neu, ist inhaltlich eigentlich alles gesagt. Mir wurde jedoch erzählt, dass es im Finanzausschuss unterschiedliche Zugänge der Fraktionen gegeben habe, um es vorsichtig auszudrücken, wie sich der Rat zusammensetzen und wo er angesiedelt sein soll: Ich meine, es ist wichtig, dass es keine zusätzlichen Institutionen geben wird, sondern dass Synergien genutzt werden und der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Fiskalrates auch Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzende dieses Produktivitätsrates sein wird.
Wesentlich ist auch die Klarstellung, dass diese fünf Mitglieder natürlich eine entsprechende Expertise haben müssen, und ebenso wichtig ist, dass ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis gegeben sein muss. – Vielen Dank also für die hoffentlich stattfindende Beschlussfassung! Wir sehen uns später wieder. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Sie sich noch an das Jahr 2012 erinnern? Damals hat ein österreichischer Unternehmer für Aufsehen gesorgt, weil er sich Geld von Privatpersonen geliehen hat, um die Finanzierung für sein Unternehmen sicherzustellen. Es war eine sogenannte Schwarmfinanzierung, wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben, der Herr Minister hat es gerade erklärt.
Die Welt wird immer vernetzter, die Anforderungen und Herausforderungen für die EPUs und KMUs werden immer größer, und viele Start-ups finanzieren ihre Projekte und innovativen Produkte durch Crowdfunding, also Schwarmfinanzierungen. Sie haben damit die Chance, ihre Ideen umzusetzen, denn dank des Crowdfundinggesetzes kann Geld von privaten Investoren – oder einfacher gesagt: von Menschen, die an die Visionen anderer glauben – ausgeliehen werden.
Um einen rechtlichen Rahmen zu bieten, wird mit der sogenannten Schwarmfinanzierungsverordnung eine EU-weite Harmonisierung durchgeführt. In Zukunft können Schwarmfinanzierungsdienstleister ihre Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten erbringen, ohne eine weitere Berechtigung zu benötigen. Für die Zulassung und Beaufsichtigung dieser Dienstleistungen braucht es natürlich eine Behörde, in Österreich wird diese Behörde die FMA sein. Durch diese Verordnung werden auch das Vertrauen der Anleger in grenzüberschreitende Investitionen gestärkt und die Gründung von Start-ups erleichtert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Herr Bundesminister für Finanzen hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ganz kurz, ich habe vorhin vergessen, auf Ihre Ausführungen einzugehen, Frau Abgeordnete Doppelbauer, verzeihen Sie: Ja, den Wagniskapitalfonds werden wir im ersten Quartal 2022 umsetzen, wir befinden uns da koalitionsintern gerade in den letzten Abstimmungen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun ist Herr Mag. Dr. Jakob Schwarz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!
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