Vereinfachung des Steuerrechts muss man aber verstärkt in diese Richtung weiterarbeiten. Als Entbürokratisierungsmaßnahme sollte man auch das Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 132 Euro auf 300 Euro erhöhen. Allein durch diese Maßnahme müssten 60 000 Arbeitnehmer in Zukunft keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Als Lektüre dazu darf ich auf den blau-schwarzen Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 verweisen, in dem viele weitere Vereinfachungen und Strukturreformen im Steuerrecht vorgesehen sind, wie zum Beispiel die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes oder strukturelle Vereinfachungen in der Lohnverrechnung und in der Gewinnermittlung, insbesondere die Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Arbeitgeberlohnnebenkosten. Aber auch die Erhöhung der Rechtssicherheit und eine kürzere Dauer von Verfahren sowohl auf Ebene des Finanzamtes als auch auf Ebene des Bundesfinanzgerichts im Rahmen einer Bundesabgabenordnungsnovelle wären wichtige Maßnahmen.
All diese Steuervereinfachungen beziehungsweise Entbürokratisierungsmaßnahmen wurden bis dato von der schwarz-grünen Bundesregierung bedauerlicherweise auf die lange Bank geschoben. Wir haben jetzt einen neuen Finanzminister, vielleicht geht es jetzt schneller. Es wäre eine Win-win-Situation für alle, sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung, und würde dem Standort einen wichtigen Impuls geben.
Im Gegensatz zur ökoasozialen Steuerreform ist dieses Bundesgesetz grundsätzlich positiv zu sehen, weshalb wir diesem Bundesgesetz auch unsere Zustimmung erteilen werden. Wir begrüßen auch ausdrücklich die Verlängerung der Covid-19-spezifischen Sonderregelungen im Steuerrecht.
Ergänzend bringen wir aber in diesem Zusammenhang trotzdem folgenden Antrag ein – Kollege Kopf hat bereits einen ähnlichen Antrag eingebracht – betreffend Bonuszahlungen und Zulagen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise, die auch im Jahr 2021 beziehungsweise im Jahr 2022 steuerfrei sein sollen:
Abänderungs- und Zusatzantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Im Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetz 1988) erhält in Ziffer 4. die Novellierungsanordnung lit. b) die Bezeichnung lit. c) und es wird folgende lit. b) eingefügt:
„b) In § 124b Ziffer 350 wird anstelle der Wortfolge ,im Kalenderjahr 2020‘ die Wortfolge ,in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022‘ eingefügt.“
*****
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungs- und Zusatzantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite