Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 170

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15 Jahre alles verschlafen? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Nun herauszugehen und zu sagen: Jetzt werden wir Anträge stellen, damit endlich ein­mal etwas passiert!, das ist Showprogramm pur. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Jetzt sage ich Herrn Angerer noch etwas: Dass das gemacht werden muss, wissen wir. Warum ihr Freiheitlichen das verschlafen habt, wissen wir nicht, aber eines wissen wir, nämlich dass wir nicht zustimmen, und zwar aus folgendem Grund (Zwischenruf des Abg. Angerer): weil der für Straßenbau zuständige Landesrat von Kärnten, Herr Schu­schnig, und die Frau Bundesministerin schon lange verhandeln – verstehst du mich? –, um dort eine Lösung zwischen Klagenfurt und Villach in den Griff zu bekommen. – Das für das Verständnis, um ein bissl die Geschichte zu kennen. Man kann nicht glauben, dass man etwas umsetzen kann, wenn man nur mit einem Zettel mit ein paar Unter­schriften darauf herumläuft! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich bringe noch einen Abänderungsantrag ein (Zwischenruf bei der SPÖ):

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1158 der Beilagen, Bundesfinanzierungsgesetz

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 (§ 2c Abs. 1) entfällt die Wortfolge „am oder nach dem 1. Jänner 2022“.

2. In Z 1 (§ 2c Abs. 3) entfällt die Wortfolge „, deren ursprüngliche Tranche ab dem 1. Jänner 2022 begeben wird“.

3. In Z 2 (§ 11 Abs. 13) wird die Wortfolge „mit 1. Jänner 2022“ durch die Wortfolge „gleichzeitig mit dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag), in der Fassung der Kundmachung BGBl. III Nr. XX/20XX“ ersetzt.

4. Nach Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. Dem § 11 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) Abweichend von § 2c Abs. 2 können Emissionsbedingungen gemäß § 2c Abs. 1 bis zum Ende des auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag), in der Fassung der Kundma­chung BGBl. III Nr. XX/20XX, folgenden Monats, Umschuldungsklauseln enthalten, die dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag), in der Fassung der Kundmachung BGBl. III Nr. 138/2012 entsprechen.“

*****

Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz,

Kolleginnen und Kollegen

 


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