Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 196

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Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die ursprüngliche Ziffer 3 in Artikel 3 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung der soeben beschlosse­nen Umnummerierung.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer stimmt diesen zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes.

Wer ist dafür? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenom­men.

17.40.0531. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1177 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittel­gesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (1255 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 31. Punkt der Tagesordnung, zu dem ich Frau Bundesministerin Alma Zadić recht herzlich im Hohen Haus begrüße. Es ist nämlich ein Bericht des Justizausschusses.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Harald Stefan zu Wort. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


17.40.50

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz. Wir müssen im Parlament reagieren, weil der Ver­fassungsgerichtshof das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben hat und eine Frist bis zum Ende dieses Jahres gesetzt hat. Ich schicke voraus, dass ich persönlich nicht die Meinung des Verfassungsgerichtshofes teile, aber selbstverständlich die Ent­scheidung anerkenne.

Unangenehm ist, dass wir diesen Gesetzentwurf sehr kurzfristig vorgelegt bekommen haben. Ich gehe davon aus – und so wurde es uns auch gesagt –, dass dem eine längere Diskussion vorausgegangen ist, allerdings eben nicht wirklich in der Öffentlichkeit, son­dern wir haben nur eine Begutachtungsfrist von gerade einmal drei Wochen für ein der­artig heikles Thema gehabt. Es sind in diesen drei Wochen immerhin 139 Stellungnah­men eingegangen, die aber so gut wie gar nicht berücksichtigt wurden. Dieser Zeitdruck ist natürlich in Anbetracht der gesellschaftspolitischen Tragweite dieser Entscheidung jedenfalls nachteilig.

Ich anerkenne als positiv, dass es vonseiten des Justizministeriums Bemühungen gab, möglichst ausgleichend eine Entscheidung zu treffen, denn es gibt da ganz widerstrei­tende Interessen. Das anerkenne ich.

Weiters als positiv zu bewerten ist, dass dieser Gesetzentwurf mit einer Einschränkung auf volljährige und entscheidungsfähige Personen und auf kranke Personen vorgelegt


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