Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 201

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Unser Ziel als Volkspartei war es, einen möglichst engen Rahmen zu setzen, weil uns der Schutz des Lebens unglaublich wichtig ist. Deswegen werden wir demnächst hier im Hohen Haus das Hospiz- und Palliativfondsgesetz beschließen, mit welchem wir helfen, zu ermöglichen, dass Menschen am Lebensende an der Hand begleitet werden. Mit einer Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und den Sozialversicherungsträgern werden wir in den nächsten Jahren 108 Millionen Euro aufstellen, damit ein würdevolles Sterben, begleitet von den liebsten Menschen, möglich wird.

Darüber hinaus muss man das Übel Suizid an der Wurzel packen. 2,5 Millionen Euro wird es jährlich zusätzlich für Suizidprävention und psychosoziale Gesundheit von Men­schen geben. Der diesbezügliche Ministerratsvortrag wurde gestern verabschiedet. Ganz wichtig ist: Er nimmt auch Bezug auf das Gesetz, das wir heute beschließen wer­den, denn es soll helfen, sicherzustellen, dass Menschen gar nicht in die Lage kommen, Suizid begehen zu wollen.

Zum Inhalt: Wir als ÖVP haben uns nicht mit all unseren Forderungen gegenüber oder in den Diskussionen mit unserem Koalitionspartner durchgesetzt. Es sind Punkte offen­geblieben, die wir lieber anders geregelt gehabt hätten.

Ich möchte an dieser Stelle aber ganz besonders all jenen Menschen und Organisa­tionen Dank sagen, die an dieser Gesetzwerdung mitgewirkt haben, nämlich im Rahmen des Dialogforums im Justizministerium, bei uns in den ÖVP-Themenklubs, die wir ab­gehalten haben, all jenen, die bei der Begutachtung mitgewirkt haben, und durch unzählige persönliche Gespräche, die auch ich führen durfte, durch Schreiben, die an mich herangetragen wurden, und auch in dieser kurzen Begutachtungszeit durch diese wertvollen Stellungnahmen, die wir erhalten haben.

Es ist uns als Mitgliedern des Justizausschusses und allen, die wir heute im Hohen Haus diese Regelungen verabschieden werden, das hohe Maß an Verantwortung, das wir tragen, bewusst. Straffreie Beihilfe zum Suizid können nur Personen erhalten, die unheil­bar oder schwerst krank und volljährig sind. Aus meiner Sicht sollte das die Ultima Ratio sein.

Den Prozess dafür haben wir sorgsam festgelegt. Zwei unabhängige Ärzte und ein Notar oder Patientenanwalt müssen den freien Sterbewillen und die Entscheidungsfähigkeit bestätigen und vor allem auch über Alternativen aufklären. – Das ist doch wichtig! Selbstmord kann doch nicht das Ziel eines Menschenlebens sein! Alternativen müssen aufgezeigt werden. Vor dem Selbstmord ist eine Bedenkzeit einzuhalten, je nach Zu­stand zwei oder zwölf Wochen.

Vor allem darf niemand gezwungen werden, diesen Weg zu gehen oder jemanden auf diesem Weg zu begleiten. Das werden wir jetzt mit einem Abänderungsantrag, den ich einbringen darf, insbesondere auch noch für die Apotheken sicherstellen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Magª. Agnes Sirkka Prammer, Kollegin­nen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1177 der Beilagen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden, in der Fassung des Ausschussberich­tes 1255 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage wird in Artikel 1 wie folgt geändert:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite