18.44
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Die Kronzeugenregelung ist in unserem Strafrecht eigentlich ein Fremdkörper, weil unser Strafrecht so funktioniert, dass die Staatsanwaltschaften angezeigte Straftaten zu untersuchen haben. Dann müssen sie entscheiden, wie es damit weitergeht: Wird angeklagt, wird eingestellt? – Grundsätzlich gilt aber das Prinzip, wenn man es salopp ausdrücken möchte: Was’ wiegt, das hat’s. Es gibt im österreichischen Strafrecht nicht so etwas wie Deals, die man als Gegenleistung dafür, dass man den Strafverfolgungsbehörden hilft, machen kann.
Ein Zwischending – und deshalb, wie gesagt, ein Fremdkörper – ist diese Kronzeugenregelung. Es ist deshalb so wichtig, sie jetzt noch einmal zu verlängern, weil es wichtig ist, dass man sie auf ordentliche Beine stellt, denn mit dieser Verlängerung ist auch eine Evaluierung verbunden. Da gebe ich meinem Vorredner vollkommen recht: Natürlich ist zu evaluieren, wie man diese Regelung besser machen kann, nämlich besser in dem Sinn, dass mehr Menschen davon Gebrauch machen.
Wir sehen ja im alltäglichen Leben, wie wichtig es ist, dass wir solche Regelungen haben, denn natürlich ist es wichtig, dass das Wissen von Mitwissern auch dann zur Aufklärung großer Straftaten beiträgt, wenn auch diese sich strafbar gemacht haben. Nur wenn man es schafft, ihnen die Mitwirkung dadurch schmackhaft zu machen, dass ihre eigene Strafbarkeit oder dass ihre eigene Strafe herabgesetzt wird oder dass ihr eigenes Fehlverhalten nicht zu einer Verurteilung führt, nur dann kommt man zu diesem Wissen.
Deshalb bin ich wie gesagt froh, dass wir die Regelung jetzt noch einmal verlängern, ich bin aber auch froh, dass eine Evaluierung erfolgt. Ich wünsche mir – und ich werde daran mitarbeiten –, dass wir am Ende dieses Prozesses eine gute Kronzeugenregelung haben werden, die sich auch wirklich gut in das österreichische Strafrecht eingliedern kann. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
18.46
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Drobits zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion gibt ein klares Bekenntnis zum Kampf gegen Korruption und für Transparenz ab. Das ist auch das Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher, dem gerade in den nächsten Monaten und Jahren groß Rechnung getragen wird, deshalb sind wir natürlich auch für die Verlängerung dieser Kronzeugenregelung.
Wir wissen auch, dass Sie, Frau Bundesministerin, das als wichtiges Instrument für die Bekämpfung der Korruption und auch der Wirtschaftskriminalität sehen – das sehen wir genauso.
Ich möchte in aller Kürze sagen, dass diese Kronzeugenregelung Rechtssicherheit schafft und im Endeffekt dazu führt, dass zukünftig die Kriminalpolizei als Behörde herangezogen werden kann, sodass sich die Kronzeugen auch an die Kriminalpolizei wenden können.
Verbesserungswürdig ist unserer Meinung nach – so wie es auch die NEOS gesagt haben –, dass es in der Evaluierung zu wenig Transparenz gegeben hat und auch die Einbindung von Stakeholdern gefehlt hat. Wir sehen die Verlängerung der Regelung um sieben Jahre bis Ende 2028 als kleinen Schritt – wir werden ihm zustimmen –, aber wir wollen eine Dauerrechtslösung, und deshalb bringe ich seitens meiner Fraktion folgenden Abänderungsantrag ein:
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