Ich nehme an, dass diesbezüglich der Verfassungsgerichtshof wieder wird sprechen müssen, weil auch der Verfassungsgerichtshof – natürlich mit viel juristischeren Worten, als ich das hier formuliere – im Grunde sagt: Die Wünsche am Ende des Lebens sind so unterschiedlich wie das Leben selbst. – Und wir haben die Aufgabe, den Menschen diese Wünsche nach einem Abschied, wie sie ihn sich vorstellen, zu ermöglichen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
18.40
Präsidentin Doris Bures: Es ist dazu nun niemand mehr zu Wort gemeldet, und damit schließe ich diese Debatte.
Wird seitens der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart werde ich die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt ans Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Justiz verlegen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1175 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird (1256 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 32. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner ist Herr Abgeordneter Johannes Margreiter zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Die Kronzeugenregelung gibt es seit einigen Jahren. Was die Kronzeugenregelung bedeutet, dürfte klar sein, weil sie aber für die österreichische Strafprozessordnung komplettes Neuland war, wurde diese Regelung befristet eingeführt. Jetzt, mit Jahresende, mit 31.12.2021, würde diese Regelung auslaufen, und nun geht es darum, sie zu verlängern.
Rückschauend lässt sich sagen, dass die Regelung in der Praxis zu keiner besonderen Bedeutung geführt hat, was daran liegt, dass sie eigentlich nicht praxisgerecht geregelt ist. Das wurde bereits 2015 vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie aufgezeigt, und es wurden auch Verbesserungsvorschläge gemacht. Das Einzige, was sich jetzt im Zuge dieser Verlängerungsgesetzgebung ändert, ist, dass es künftig möglich ist, dass die Kronzeugin oder der Kronzeuge ihre/seine Aussage nicht nur vor Gericht machen kann, sondern auch vor der Kriminalpolizei.
Wesentliche Punkte und wesentliche Vorschläge, die möglicherweise dazu führen würden, dass die Kronzeugenregelung praxisgerechter wird und wirklich dazu führt und dazu beiträgt, schwere Verbrechen aufzuklären, sind im Gesetz aber leider nicht berücksichtigt. Insbesondere sind die Kronzeugen nach wie vor nicht freigestellt von allfälligen zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, was natürlich Menschen, die etwas über Malversationen wissen und dieses Wissen der Strafjustiz gerne zur Verfügung stellen würden, eher davon abhalten wird, sich massiven Schadenersatzforderungen auszusetzen.
Wir sind also der Auffassung, dass diese Verlängerungsregelung zu wenig ist und können sie daher nicht mittragen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.44
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer zu Wort. – Bitte.
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