und ich sage ganz offen: Auch als Strafverteidiger wird man es sich wahrscheinlich mehrfach überlegen, ob man einem Mandanten anrät, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, denn sie bietet relativ wenig Sicherheit für den, der sie in Anspruch nehmen will.
Das heißt, wenn ich mir diese Regelung vor Augen führe, dann komme ich auch zum zweiten Grund, warum ich glaube, dass es vielleicht nicht das geworden ist, was man von Beginn an erwartet hat: Es scheint ein bisschen so, als wäre das ein ungeliebtes Kind der Justiz, das man zwar geboren hat, aber nicht unbedingt so versorgt hat, dass es heranwachsen kann, und nicht so begleitet hat, dass es sich auch entwickeln kann. Das zeigt ja auch, dass es 2016 eine Novellierung gegeben hat, die im Wesentlichen auch keine Veränderung dieser Situation gebracht hat. Ich bin sicher, dass wir das, was heute beschlossen wird, auch nochmals besprechen, diskutieren und überlegen werden. Das zeigt ja auch, dass es eine Verlängerung dieser Regelung auf sieben Jahre gibt, wissend, dass da wahrscheinlich – meiner Meinung nach sogar mit Sicherheit – noch Regelungsbedarf vorhanden ist, damit es vielleicht doch ein geliebteres Kind der Justiz wird und dann im Ergebnis auch für die Strafrechtsverteidiger und für die Rechtsanwender und die -unterworfenen eine praktikablere Regelung ergibt.
In diesem Sinne: Es ist zu begrüßen, dass da jetzt die Kriminalpolizei als Anlaufstelle einbezogen wird, dass da auch über die Verbandsverantwortlichkeit eine Regelung getroffen wird, wie auch der Beitrag des Unternehmens, auch des Mitarbeiters, auch mit der Überlegung, ob das nicht besser im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geregelt wäre. Das sind begrüßenswerte Änderungen, aber sicher nicht das Ende der Geschichte. – In diesem Sinne: ein Zwischenschritt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)
18.54
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Kronzeugenregelung ist und bleibt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Korruption und die Wirtschaftskriminalität. Sie trat – wie Sie bereits mehrfach gehört haben – 2011 in Kraft und kam insbesondere im Verfahren zur sogenannten Telekom-Affäre zur Anwendung.
Ja, sie wäre mit Ende des Jahres ausgelaufen, und es war uns ein großes Anliegen, diese Kronzeugenregelung zu verlängern, denn sie ist wichtig und sie wird auch angewendet. Wir haben im Justizministerium eine Befragung, eine sogenannte Evaluierung, durchgeführt bei den Behörden, die diese Regelung in der Praxis am häufigsten anwenden, eben bei der WKStA, bei der Bundeswettbewerbsbehörde und auch beim Bundeskartellanwalt. Es war wichtig, da aus der Praxis zu lernen und diese Regelung auch zu verbessern.
Insofern haben wir diese Regelung jetzt nicht nur verlängert – damit sie mit Ende des Jahres nicht ausläuft, sondern nahtlos weitergehen kann –, sondern wir haben sie auch in manchen Punkten verbessert. Es war nämlich immer ein Kritikpunkt, dass die Kronzeugenregelung bisher nur für dieses Herantreten an die Staatsanwaltschaft offen war – wir erweitern das jetzt explizit auch auf die Kriminalpolizei. Und auch im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Themen im Sonderfall der Kronzeugen haben wir Nachschärfungen vorgenommen.
Nichtsdestotrotz, und da gebe ich meinen Vorrednern und Vorrednerinnen vollkommen recht: Ja, diese Kronzeugenregelung braucht eine wesentliche Veränderung und Nachbesserung, damit sie in der Praxis auch häufiger angewendet wird. Da gibt es auch zahlreiche Beispiele, an denen wir uns orientieren können, wie wir diese Regelung verbessern können, in unseren Nachbarstaaten. Deswegen wird auch begleitend mit der Verlängerung eine Evaluierung vorgenommen werden, um auch die verschiedenen und
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