Ich habe im Justizausschuss schon angekündigt, dass ich zu dieser Präambel und noch einigen anderen Kleinigkeiten im Reichshaftpflichtgesetz von 1871 einen Abänderungsantrag einbringen werde.
Seit 1871 sind unter anderem die Erste und die Zweite Republik ausgerufen worden, und ich denke bei allem Verständnis für Rechtskontinuität, dass es unser republikanisches Selbstverständnis gebieten sollte, dass wir nach der staatspolitischen Transformation jetzt auch die semantische Transformation ins Heute schaffen.
Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Art. 4 lautet:
Das Gesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen vom 7. Juni 1871, dRGBl. S. 207/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/2017, wird wie folgt geändert:
1. „Der bisherige Kurztitel entfällt und nach dem Langtitel wird folgende Klammer angefügt: (ehemals Reichshaftpflichtgesetz).“
2. Die Präambel entfällt.
3. In § 7a wird der Betrag von „130 000 Euro“ durch den Betrag von „140 000 Euro“ ersetzt.
4. In § 7b Abs. 1 und 2 werden die Beträge von „1 300 000 Euro“ jeweils durch die Beträge von „1 340 000 Euro“ ersetzt.
5. Nach dem § 9f wird folgender §9g angefügt: „§ 9g. § 7a und § 7b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ##/2021 treten mit 1. April 2022 in Kraft. Die geänderte Bestimmung ist nur auf Schadensereignisse anzuwenden, die sich nach dem 31. März 2022 ereignet haben.“
6. In Art. 3 entfällt die Wortfolge:
„Für die Alpen- und Donau-Reichsgaue und für den Reichsgau Sudetenland gilt folgendes:“
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Republikanisches Selbstverständnis habe ich gesagt. Ich weiß, dass die Regierungsparteien diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen werden (Zwischenruf bei der SPÖ), und ich bin schon ausgesprochen gespannt darauf, wie meine nachfolgende Rednerin von der ÖVP begründen wird, warum sie das nicht tun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steinacker.)
19.31
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bayr MA MLS
Kolleginnen und Kollegen
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