Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 227

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betreffend den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage 1170 dB betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Mindestversiche­rungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021) (1258 d.B.)

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Art. 4 lautet:

Das Gesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen vom 7. Juni 1871, dRGBl. S. 207/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/2017, wird wie folgt geändert:

1.    „Der bisherige Kurztitel entfällt und nach dem Langtitel wird folgende Klammer ange­fügt: (ehemals Reichshaftpflichtgesetz).“

2.    Die Präambel entfällt.

3.    In § 7a wird der Betrag von „130 000 Euro“ durch den Betrag von „140 000 Euro“ ersetzt.

4.    In § 7b Abs. 1 und 2 werden die Beträge von „1 300 000 Euro“ jeweils durch die Beträge von „1 340 000 Euro“ ersetzt.

5.    Nach dem § 9f wird folgender § 9g angefügt: „§ 9g. § 7a und § 7b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ##/2021 treten mit 1. April 2022 in Kraft. Die ge­änderte Bestimmung ist nur auf Schadensereignisse anzuwenden, die sich nach dem 31. März 2022 ereignet haben.“

6.    In Art. 3 entfällt die Wortfolge:

„Für die Alpen- und Donau-Reichsgaue und für den Reichsgau Sudetenland gilt folgen­des:“

Begründung

Mit diesen Änderungen soll das bestehende Gesetz den Selbstverständlichkeiten einer demokratischen Republik angepasst werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Deimek.)


19.31.49

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Hohes Haus! Meine Vorrednerin, Kollegin Bayr, hat es eh schon ausge­führt: Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass alle fünf Jahre die Mindestdeckungssummen im sogenannten Mindestversicherungs­summen-Valorisierungsgesetz 2021 angepasst werden.

Ganz konkret erhöhen sich die Mindestdeckungssummen durch die vorgeschriebene In­dexanpassung um 2,4 Prozent. Das heißt, die Mindestdeckungssummen betragen künf­tig 1,3 Millionen Euro pro Unfallopfer beziehungsweise gesamt 6,45 Millionen Euro je


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