Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 228

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Schadensfall und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden. Es soll also durch diese Index­anpassung, und zwar ohne dass die Prämien für Versicherungsnehmer erhöht werden, ein unionsrechtskonformer Zustand hergestellt werden, damit wir dieser EU-Richtlinie auch entsprechen. Der Maßstab dafür ist der harmonisierte Verbraucherpreisindex. Das ist die Grundlage für eine vergleichbare Messung der Inflation in Europa und somit der Geldwertstabilität in der Eurozone. Das ist ein wichtiger Parameter, weil bei einem Sach­schaden ja der Zeitwert relevant wird, und durch die Inflation wird der Zeitwert größer. Dementsprechend müssen Versicherungssummen angepasst werden, damit man noch ausreichend versichert ist.

Zum Abänderungsantrag der SPÖ: Frau Kollegin Bayr, Sie haben im Justizausschuss schon angekündigt, dass Sie besagte Änderung einbringen wollen. Sie haben es damals schon gewusst, Sie haben es aber zu kurzfristig eingebracht, nämlich erst gestern am Abend. Aus diesem Grund stimmen wir heute nicht zu. Ich möchte aber ausdrücklich festhalten, dass wir gesprächsbereit sind. (Zwischenruf des Abg. Keck. – Abg. Bayr: Gesprächsbereit? ... der Reichsgauen? Cool!)

Neben der inhaltlichen und, ich gebe zu, sehr technischen Erläuterung dieser Richtlinie ist es mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass mit dieser Umsetzung der Richtlinie keine Prämienerhöhung für die Versicherungsnehmer zu erwarten ist, weil unsere Versi­cherungen in der Praxis bei ihren Verträgen sowieso von höheren Deckungssummen ausgehen. Ich wiederhole es, weil wir wollen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Ös­terreich mehr im Geldtascherl übrig bleibt.

Corona hat ohnehin schon viele in eine finanziell prekäre Lage gebracht, und als Volks­partei wirken wir dem gemeinsam mit unserem Koalitionspartner entgegen. Deswegen haben wir auch umfassende Hilfsmaßnahmen in dieser Zeit beschlossen. Die Kurzarbeit zum Beispiel hat sich als eine der erfolgreichsten Krisenmaßnahmen bewährt, wir ver­längern diese bis Ende März 2022. Mit der Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe halten wir die Saisonarbeitskräfte in den Betrieben. Auch Ausfallsbonus, Verlustersatz und Här­tefallfonds wurden verlängert.

Abseits der Pandemie ist es unser Anspruch, dass die arbeitenden Menschen in unse­rem Land von ihrem Lohn leben können müssen. Alle, die einen Beitrag leisten, werden entlastet, und zwar durch die ökosoziale Steuerreform. Wir lassen uns also nicht aufhal­ten, unsere Arbeit für Österreich fortzusetzen. Wir werden weiterhin alles für die Men­schen in unserem Land tun, und das aus Verantwortung für Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist offenbar nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

19.35.4535. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2094/A der Abgeordneten Mag. Mi­chaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechts­anwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundes­rechtsbereinigungsgesetz geändert werden (1259 d.B.)

 


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