36. Punkt
Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden (1260 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 35 und 36 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde wieder einmal verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag. Christian Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! In aller Kürze – ich möchte jetzt nicht noch zusätzlich verlängern –: Natürlich gibt es eine breite Mehrheit zur Verlängerung dieser Coronaregelungen, weil – ich sehe es auch selbst an der Bilanzerstellung der Steuerberater – es notwendig ist, dass man das Gesetz erstreckt und aufgrund der Viren, der Coronazeit in verschiedenen einzelnen Gesetzesmaterien mehrere Novellierungen und Verlängerungen vornimmt, wie zum Beispiel bei den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eine Verlängerung bis 30. Juni 2022, Änderungen des Zivil- und Mediengesetzes und vor allem – wo es sehr problematisch, unseres Erachtens auch im Gesellschaftsrecht sehr problematisch erscheint – im Bereich der GmbH, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, da vor allem, dass man in diesem Bereich unter anderem Videoeinschaltungen heranziehen kann, die nicht unproblematisch sind, vor allem bei Hauptversammlungen. Daher haben wir auch unsere Bedenken.
Ich möchte trotzdem auch diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um darauf hinzuweisen, dass es einfach unbegreiflich ist, was sich gerade in Österreich abspielt, und noch einmal darauf hinweisen, dass es einen offenen Brief an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer gegeben hat, mit über 150 Unterschriften von Ärztinnen und Ärzten, die jetzt mit derartig massiven Repressalien zu rechnen haben, und dass heute sogar der erste Arzt, Dr. Andreas Sönnichsen – ich nenne ihn beim Namen –, einfach suspendiert worden ist, weil er sich erlaubt hat, seine Meinungsfreiheit auszuüben. (Rufe bei SPÖ und Grünen: Nein! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Nicht nur er ist suspendiert worden, sondern darüber hinaus auch noch zwei weitere Ärzte. Wenn das der Fall ist, dass es in Österreich an der Tagesordnung ist, dass wir nicht mehr unsere eigene Meinung sagen dürfen, dann sind wir in einem totalitären Staat angekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu meinem Vorredner: Wenn wir in einem totalitären Staat wären, dann wären viele Leute jetzt ganz woanders und nicht bei irgendwelchen Demonstrationen (Zwischenruf des Abg. Amesberger) oder sonst irgendwo und hätten nicht die Meinungsfreiheit, die sie haben (Zwischenruf des Abg. Kassegger) – so viel nur dazu gesagt.
Eltern – in weit überwiegendem Maße sind es Frauen –, die um Unterhalt streiten müssen, sind sehr oft von Unterhaltsvorschüssen abhängig. Mit der in Verhandlung stehenden Gesetzesmaterie sollen unter anderem die Gerichtsgebühren für die Beantragung von Unterhaltsvorschuss fallen.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite