Die Urheberinnen und Urheber sollen auch künftig stärker finanziell von ihren Werken profitieren können und sich auch leichter aus langfristigen Verträgen lösen können. Vereinigungen von Kreativen können in Zukunft branchenweite Richtlinien für eine gerechtere Bezahlung ausverhandeln.
Ein paar Details, die veranschaulichen, warum dieser Entwurf die Urheberinnen und Urheber weitgehend stärkt, möchte ich schon noch nennen. Ich nenne den Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung, welchen wir in dieses Reformvorhaben reingeschrieben haben. Ein Vertragsanpassungsmechanismus bei unerwartetem Erfolg – das wurde schon erwähnt – ist eben dieser sogenannte Bestsellergrundsatz. Es gibt Auskunftsansprüche über die Verwertung von Werken und auch das Recht zur anderweitigen Verwertung bei langer Verfahrensdauer. Damit geben wir den UrheberInnen, den Künstlerinnen und Künstlern und ihren Vertragspartnern aus der Kreativwirtschaft endlich die Werkzeuge in die Hand, die sie brauchen, um faire Standards weiterentwickeln zu können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, handelt es sich bei diesem Gesetz um ein wirklich umfangreiches, komplexes und modernes Gesetzeswerk, mit dem das Urheberrecht ins digitale Zeitalter überführt wird.
Ich möchte diese Zeit auch nutzen, um mich wirklich bei allen zu bedanken, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, denn es waren sehr, sehr viele Stakeholderinnen und Stakeholder eingebunden. Allen voran möchte ich mich bei Sektionschef Kathrein und Abteilungsleiter Auinger bedanken, die über Monate hinweg in stundenlangen Verhandlungen gesessen sind, um eine gute Lösung und eine gute Regelung zu finden. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei Abgeordneter Blimlinger, die mir bei sehr vielen Gesprächen intensiv und konstruktiv zur Seite gestanden ist. – Vielen Dank und ich hoffe auf breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021) (1258 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Petra Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt“ – geh bitte, geh bitte impfen! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite