Weiters sollen auch kleine Teile von Werken, also kurze Ausschnitte von Filmen oder Musik, nicht automatisch blockiert werden. Somit wird auch das Teilen und Erstellen von Memes oder Kurzvideos nicht verboten.
Für den Fall, dass Plattformen systematisch überbordende Blockingmaßnahmen setzen, die erlaubte Nutzung unterbinden, hat die zuständige Aufsichtsbehörde auch die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten.
Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen Stakeholdern und NGOs bedanken, die diesen Prozess maßgeblich unterstützt und begleitet haben. Wir konnten bei diesem durchaus heiklen Thema aus meiner Sicht eine sehr gelungene und ausgewogene Novelle vorlegen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Seit vielen Jahren wird eine Modernisierung des Urheberrechts in Österreich gefordert. Die EU hat mit der Urheberrechtsrichtlinie Vorgaben gesetzt, die in nationales Recht umzusetzen sind. Auch im Regierungsprogramm finden sich einige Vereinbarungen in Richtung modernes Urheberrecht, dass unter anderem unfaire Knebelverträge verhindert werden sollen und die Position der Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften gestärkt werden soll.
Über die vorliegende Regierungsvorlage kann man sehr wohl sagen, dass es sich um die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936 handelt. Wir haben einen Gesetzentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht erarbeitet. Diese umfassende Reform berücksichtigt neue Entwicklungen rund um die Digitalisierung und schafft endlich auch mehr Fairness für Kreative.
Im Vorfeld gab es einen breiten Erarbeitungs- und Verhandlungsprozess, in den ganz viele Expertinnen, Experten und Stakeholderinnen und Stakeholder eingebunden wurden – von KünstlerInnen über InternetnutzerInnen bis hin zu Verlagshäusern und FilmproduzentInnen. Wir haben versucht, alle mitzunehmen, um eine gute Balance zu finden, denn es ist gerade in diesem Bereich klar, wenn man auf der einen Seite etwas gibt, muss man automatisch auf der anderen Seite etwas wegnehmen. Daher war es einfach so wichtig, dass wir eine gut austarierte Balance finden. Ich glaube, wir haben es tatsächlich auch geschafft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das ist auch der Grund, warum die Umsetzung etwas länger auf sich warten ließ. Wir waren verpflichtet, bis zum 7. Juni eine Umsetzung vorzulegen, aber es ist uns erst jetzt gelungen. Das ist auch gut so, denn wir haben uns die Zeit genommen, diese Regelung gut auszugestalten und eine wirklich gute Balance zu finden.
Diese Reform nimmt bei Urheberrechtsverletzungen vor allem die großen Onlineplattformen stärker in die Pflicht. Gleichzeitig wird auch ein starker innovativer Schutz für NutzerInnen eingeführt, damit insbesondere die Meinungsäußerungsfreiheit gewährleistet bleibt.
Zuletzt setzt der Entwurf eine jahrelange Forderung der Kreativen um – und das darf man nicht vergessen –, denn wir haben endlich ein Urhebervertragsrecht eingeführt. Damit wird die Position der Kreativen gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften wesentlich gestärkt und kann die kritisierte Praxis der sogenannten Knebelverträge künftig verhindert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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