Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 224

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Weiters sollen auch kleine Teile von Werken, also kurze Ausschnitte von Filmen oder Musik, nicht automatisch blockiert werden. Somit wird auch das Teilen und Erstellen von Memes oder Kurzvideos nicht verboten.

Für den Fall, dass Plattformen systematisch überbordende Blockingmaßnahmen setzen, die erlaubte Nutzung unterbinden, hat die zuständige Aufsichtsbehörde auch die Mög­lichkeit, ein Verfahren einzuleiten.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen Stakeholdern und NGOs bedanken, die diesen Prozess maßgeblich unterstützt und begleitet haben. Wir konnten bei diesem durchaus heiklen Thema aus meiner Sicht eine sehr gelungene und ausgewogene Novelle vorle­gen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesmi­nisterin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön.


19.22.29

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Da­men und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Seit vielen Jah­ren wird eine Modernisierung des Urheberrechts in Österreich gefordert. Die EU hat mit der Urheberrechtsrichtlinie Vorgaben gesetzt, die in nationales Recht umzusetzen sind. Auch im Regierungsprogramm finden sich einige Vereinbarungen in Richtung modernes Urheberrecht, dass unter anderem unfaire Knebelverträge verhindert werden sollen und die Position der Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebs­gesellschaften gestärkt werden soll.

Über die vorliegende Regierungsvorlage kann man sehr wohl sagen, dass es sich um die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936 handelt. Wir haben einen Gesetzentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht erarbeitet. Diese umfassende Reform berücksichtigt neue Entwicklungen rund um die Digitalisierung und schafft end­lich auch mehr Fairness für Kreative.

Im Vorfeld gab es einen breiten Erarbeitungs- und Verhandlungsprozess, in den ganz viele Expertinnen, Experten und Stakeholderinnen und Stakeholder eingebunden wur­den – von KünstlerInnen über InternetnutzerInnen bis hin zu Verlagshäusern und Film­produzentInnen. Wir haben versucht, alle mitzunehmen, um eine gute Balance zu finden, denn es ist gerade in diesem Bereich klar, wenn man auf der einen Seite etwas gibt, muss man automatisch auf der anderen Seite etwas wegnehmen. Daher war es einfach so wichtig, dass wir eine gut austarierte Balance finden. Ich glaube, wir haben es tatsäch­lich auch geschafft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist auch der Grund, warum die Umsetzung etwas länger auf sich warten ließ. Wir waren verpflichtet, bis zum 7. Juni eine Umsetzung vorzulegen, aber es ist uns erst jetzt gelungen. Das ist auch gut so, denn wir haben uns die Zeit genommen, diese Regelung gut auszugestalten und eine wirklich gute Balance zu finden.

Diese Reform nimmt bei Urheberrechtsverletzungen vor allem die großen Onlineplattfor­men stärker in die Pflicht. Gleichzeitig wird auch ein starker innovativer Schutz für Nut­zerInnen eingeführt, damit insbesondere die Meinungsäußerungsfreiheit gewährleistet bleibt.

Zuletzt setzt der Entwurf eine jahrelange Forderung der Kreativen um – und das darf man nicht vergessen –, denn wir haben endlich ein Urhebervertragsrecht eingeführt. Da­mit wird die Position der Kreativen gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesell­schaften wesentlich gestärkt und kann die kritisierte Praxis der sogenannten Knebelver­träge künftig verhindert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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