Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 264

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wie vereinbart verlegen wir die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Kulturausschusses.

21.21.3245. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Ka­tharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine rasche Erarbei­tung eines umfassenden UrheberInnenvertragsrechts (1244 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. Bei ihr steht das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.21.52

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Staatssekre­tärin! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Antrag, den wir heute hier verhandeln, ist bereits zwei Jahre alt. Ich wollte das einfach an dieser Stelle auch einmal gesagt haben. Er wurde zwei Jahre lang vonseiten der ÖVP und der Grünen vertagt, nicht behandelt, ignoriert. Jetzt haben wir ihn auf dem Tisch, und es geht um ein ganz starkes UrheberInnenvertragsrecht, das wir als Sozialdemokratie – nicht nur hier im nationalen Parlament, sondern auch auf europäi­scher Ebene – schon sehr lange fordern.

Warum fordern wir das und warum ist das so wichtig? – Weil es einfach immer ein ganz klares Machtgefälle zwischen den Verwertungsgesellschaften und den KünstlerInnen, den UrheberInnen gibt, das nicht den KünstlerInnen, sondern den Verwertungsgesell­schaften zum Vorteil gereicht. Mit einem starken UrheberInnenvertragsrecht würden wir die Rechte der KünstlerInnen stärken. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage „würden“, weil Sie den Antrag ja heute ablehnen. Wir haben eigentlich sehr große Hoffnung gehabt, was die Richtlinie anbelangt. Jene, die schon länger zuschauen, wissen  wir haben vorhin schon darüber diskutiert, nämlich über die UrheberInnen­rechtsrichtlinie –: Da hätten wir uns ein starkes Vertragsrecht erwartet. – Schmeck’s, es steht nichts dazu drinnen. Das österreichische UrheberInnenvertragsrecht bleibt auch mit dieser Novelle – trotz aller Beschwörungen, dass Österreich ein Kulturland sei – weit hinter anderen europäischen Vorbildern zurück.

Es sagt auch alles, dass die angemessene und verhältnismäßige Vergütung nur als Soll­bestimmung formuliert ist – so steht es nämlich im Gesetz drinnen. Das sagt alles: eine Sollbestimmung, keine Mussbestimmung. Darüber hinaus kann auch auf bestimmte An­sprüche verzichtet werden, wodurch KünstlerInnen  UrheberInnen  bei Vertragsver­handlungen wieder enorm unter Druck geraten. Die Stärkung der Urheberinnen und Urheber, wir haben es heute schon gehört, ist leider der ÖVP und den Grünen kein An­liegen.

Die Krönung ist wie gesagt: Man lehnt ganz einfach einen Antrag ab, mit dem man noch einmal eine Chance hätte, ein starkes Vertragsrecht zu implementieren. Auch da hat man sich anscheinend sozusagen für den Koalitionsfrieden mit der ÖVP verkauft – ent­gegen all Ihren Versprechungen. Ich sage es Ihnen ehrlich, geschätzte Kollegen und Kolleginnen der Grünen vor allem: Sie müssen sich das mit sich selbst ausmachen, die KünstlerInnen werden es aber leider spüren. – Sehr schade. (Beifall bei der SPÖ.)

21.24


 


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