Der im Rahmen der automatisierten Übermittlung von Studierendendaten geplante Änderungsdienst wird als neuer Prozess der Datenübermittlung in § 46a Abs. 2 Z 4 FLAG 1967 eingeführt, wodurch zukünftig von Einzelabfragen an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen abgesehen wird. Dabei werden ausschließlich beihilfenrelevante Änderungen im Sinne des Prinzips der Datenminimierung gemäß Art. 5 DSGVO an FABIAN übermittelt. In diesem Zusammenhang werden somit überschießende Datenmeldungen vermieden und nur jene Daten gesetzlich verarbeitet, die für den Nachweis des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind.
Die technische Umsetzung und Verarbeitung der Daten wird zuständigkeitshalber durch die IT des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen, zumal das Bundesministerium für Finanzen für technische und organisatorische Belange der Vollziehung der Familienbeihilfe – die in erster Instanz durch das Finanzamt Österreich erfolgt – federführend zuständig ist.
Angemessene Löschfristen für die vom Datenverbund der Universitäten und Hochschulen übermittelten Daten sind im Zusammenhang mit dem Verarbeitungszweck der Gewährung der Familienbeihilfe vom Bundesministerium für Finanzen als Datenverarbeiter zu evaluieren und festzulegen.
Der Beginn und die Durchführung der automatisierten Datenverarbeitung im Wege des neuen Änderungsdienstes werden gemäß § 46a Abs. 4 FLAG 1967 durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen, Familie und Integration festgelegt. Die derzeit bestehende Bestimmung sieht ein Anhörungsrecht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vor. Diese Bestimmung wird um ein Anhörungsrecht der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft erweitert; ebenso werden die Ressortbezeichnungen angepasst.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend erläutert worden, ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köllner. – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz haben ja eher redaktionellen Charakter, aber wenn wir schon beim Thema Anpassungen und beim Europäischen Solidaritätskorps sind: Da gibt es schon länger ein Problem, das viele junge Männer betrifft, und dieses möchte ich trotz später Stunde noch ganz kurz in den Fokus rücken.
Bis zum Herbst 2018 konnten sich junge österreichische Männer ihr soziales Engagement im Rahmen des europäischen Freiwilligendienstes als Ersatz für den Zivildienst anrechnen lassen, und das ist auch gut so, für die Persönlichkeitsentwicklung, um Erfahrungen zu sammeln und über den Tellerrand zu blicken.
Weil aber vor drei Jahren der europäische Freiwilligendienst mit dem angesprochenen EU-Solidaritätskorps quasi einen neuen Namen bekommen hat, können die entsprechenden Anrechnungsanträge der jungen Männer nicht mehr genehmigt werden.
Frau Ministerin, ich weiß, Sie sind nicht direkt zuständig, Sie sind auch nicht mehr Jugendministerin, aber Sie haben während Ihrer Zeit als Jugendministerin versprochen, sich für die Jugend einzusetzen, und ich denke, das ist eine Gelegenheit, für die Jugend
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