Davor die Frage, ob wir abstimmen können: NEOS? FPÖ? ÖVP?
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Tagesordnungspunkt 46: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz geändert wird, in 1252 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Sieber, Neßler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zuerst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Abänderungsantrag der Abgeordneten Sieber und Neßler betreffend eine Änderung im Einleitungssatz sowie Änderung beziehungsweise Einfügung im Zusammenhang mit den Ziffern 1 bis 6.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Gleiches Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 47: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1253 der Beilagen.
Wer dafür ist, bitte um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Dritte Lesung: ebenfalls einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 48: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht in 1254 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, möge das mit einem Zeichen der Zustimmung tun. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2, 5 und 6, 8 und 9, 11 bis 15, 17 bis 20, 23 und 24, 26 bis 29, 31 bis 36, 39, 42 sowie 46 und 47 zu verlesen, damit diese Teile zum Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Tagesordnungspunkt 1:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1280 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1281 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite