Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 281

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Davor die Frage, ob wir abstimmen können: NEOS? FPÖ? ÖVP?

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Tagesordnungspunkt 46: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familien­lastenausgleichsgesetz geändert wird, in 1252 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Sieber, Neßler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zuerst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen.

Abänderungsantrag der Abgeordneten Sieber und Neßler betreffend eine Änderung im Einleitungssatz sowie Änderung beziehungsweise Einfügung im Zusammenhang mit den Ziffern 1 bis 6.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig an­genommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Gleiches Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig an­genommen.

Tagesordnungspunkt 47: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1253 der Beilagen.

Wer dafür ist, bitte um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Dritte Lesung: ebenfalls einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 48: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht in 1254 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, möge das mit einem Zeichen der Zustimmung tun. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.08.13Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Ta­gesordnungspunkte 1 und 2, 5 und 6, 8 und 9, 11 bis 15, 17 bis 20, 23 und 24, 26 bis 29, 31 bis 36, 39, 42 sowie 46 und 47 zu verlesen, damit diese Teile zum Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Tagesordnungspunkt 1:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1280 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1281 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“

 


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