17.49

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich ende, womit der Erstredner begonnen hat. Herbert Kickl hat sich hergestellt, und sein erster Satz war, er ist „entsetzt“, er ist „fassungslos“, er ist „erschüttert“ und er ist erzürnt.

Auch ich, meine Damen und Herren, bin entsetzt: Ich bin entsetzt, wenn Coronaleugner vor Kindergärten und Horten auftreten und vor vier-, fünfjährigen Kindern in ihre Mega­fone schreien: Masken hinunter! Eure Eltern töten euch mit dieser Spritze! – Meine Damen und Herren, da bin ich entsetzt, wenn wir so eine Situation hier bei uns in Öster­reich haben! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich bin fassungslos, wenn hier in Österreich Kampagnen betrieben werden, wenn die Mitglieder des Gesundheitsausschusses Tausende E-Mails bekommen – denn das waren Kampagnen, die bewusst gestartet wurden – und wir in diesen Mails mit dem Tode bedroht werden, wenn in diesen E-Mails gesagt wird: Nürnberger Tribunal 2.0, vor das werdet ihr gestellt!

Meine Damen und Herren, das ist eine Situation, die nur entstanden ist, weil ein Herr Kickl bei seinen Demonstrationen von einer „Falottenregierung“ spricht und sagt, wir in diesem Parlament seien Falotten; dann trauen sich die alle aufzustehen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Herr Kickl, nehmen Sie sich zurück mit Ihren Aussagen! Ich sage es Ihnen nur, denn das, was Sie angerichtet haben, wird sehr, sehr schwer wieder zu reparieren sein!

Wenn diese Menschen dann schreiben, wir hätten uns nicht erkundigt, wir hätten keine Ahnung von der ganzen Situation, dann muss ich sagen: Es werden mir in diesen E-Mails immer nur dieselben fünf Experten genannt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich habe mich mit vielen Experten unterhalten, wir haben diskutiert, wir haben uns die Situation angeschaut, und ich werde heute nach bestem Wissen und Gewissen abstim­men. Ich werde mit Ja zur Impfpflicht stimmen, weil ich zutiefst überzeugt bin, dass das der richtige Weg für uns in Österreich ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Zwischen­ruf des Abg. Kickl.)

Erschüttert, meine Damen und Herren – ich bin auch massivst erschüttert! Ich komme mit vielen Leuten zusammen, die die Härtesten der Harten sind, die sagen: Nur 10 Prozent der Harten kommen durch, und wenn du im Winter kein kurzärmliges Leiberl anhast, bist du eh schwach. (Abg. Deimek: Du solltest vielleicht woanders hingehen!) – Mit genau so einem Menschen habe ich mich intensiv unterhalten, er hat die Impfung verweigert. Er hat dann Covid bekommen, er ist drei Wochen lang auf der Intensivstation gelegen, dann ist er gestorben. Ich habe den Nachruf bei seinem Begräbnis halten müssen, meine Damen und Herren, da war links von mir der Sarg, und vor mir sind seine Frau und seine drei Kinder gesessen. Sie haben geweint und immer nur gesagt: Warum? Warum? – Am liebsten hätte ich gesagt: Weil er sich nicht hat spritzen lassen, denn hätte er die Impfung gekriegt, würde er noch leben! (Abg. Kassegger: ... Blödsinn!)

Weil aber diese Fakenews in den sozialen Medien herumgeistern, weil es heißt, Ent­wurmungsmittel für Pferde helfe und viel Vitamin C helfe auch, gehe ich davon aus, dass er das geglaubt hat. Ich gehe davon aus, dass er auf diese Scharlatanerien herein­gefallen ist, und das ist der Grund dafür, dass er gestorben ist.

Es gibt noch einen zweiten Fall, meine Damen und Herren, jemanden, der erst vor Kur­zem bei mir gewesen ist. Er hat geweint, als er da war, und er hat gesagt, er weiß nicht, ob er sich in seinem Job halten kann. Long Covid ist heute schon angesprochen worden: Er kann keine zwei, drei Schritte mehr gehen und hat Angst um seinen Job. Wir haben ihm zugesichert, dass er seinen Job behalten wird, denn wir werden schauen, dass er ihn nicht verliert.

Das sind aber genau die Auswüchse, die durch diese Hasstiraden entstehen, die in den unsozialen Medien entstehen – denn soziale Medien kann man dazu nicht mehr sagen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich bin erzürnt, meine Damen und Herren, sehr erzürnt, wenn noch weiter Öl ins Feuer gegossen wird, wenn weiterhin versucht wird, eine Spaltung in der Bevölkerung herbei­zuführen. Ich kann nur sagen: Wehren wir den Anfängen! Wehren wir den Anfängen! So etwas hat es in den Dreißigerjahren des vorigen Jahrhunderts schon gegeben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Jetzt haben wir wieder ...! – Ruf bei der FPÖ: ... des Nationalsozialismus!)

Ich möchte zu diesem Thema jetzt folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impf­an­reize“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen als positive Impfanreize auszuarbeiten und spätestens bis Ende Februar dem Nationalrat zur weiteren Behandlung vorzulegen:

1. Impfgutscheinlotterie

Die Bundesregierung soll an den ORF herantreten und ersuchen, eine Impfgut­schein­lotterie mit wiederholten Lostagen – möglichst in Kooperation mit anderen Medien­part­nern – zu organisieren. Jede in Österreich im elektronischen Impfregister eingetragene Person kann pro Teilimpfung an einer Impflotterie teilnehmen (opt-in). Jede 10. Teil­impfung gewinnt (Gewinnquote 10%). Der Gewinn soll einheitlich ein Gutschein im Wert von 500 Euro – einlösbar im Handel, in der Gastronomie und Beherbergung sowie im Kultur- und Dienstleistungsbereich – sein. Innerhalb der europa- und verfassungs­recht­lichen Grenzen soll darauf hingewirkt werden, dass die Gutscheine tunlichst nur bei der heimischen Wirtschaft einlösbar sind, also bei solchen Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben und in Österreich Gewinnsteuern entrichten. Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, dass die Gutscheine auch bei regionalen Klein- und Mittel-Unternehmen einlösbar sind.

Die Auszahlung der steuer- und abgabenfreien Gewinne erfolgt mit Beginn 15. März fortlaufend.

2. Kommunale Impfkampagne

75 Millionen Euro sollen im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes den Gemeinden entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit einer kommunalen Impfkampagne ersetzt werden. Im Rahmen der Umsetzung ist tunlichst auf einen Maßnahmenmix hinzuwirken.

3. Kommunale Impfprämie

Die Gemeinden erhalten im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes eine kommunale Impfprämie entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Investitionen in der Ge­meinde bei Erreichen einer Durchimpfungsrate (Anteil der Bevölkerung über 5 Jahren mit aktivem Impfzertifikat). Der Basisbetrag in der Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro soll beim erstmaligen Erreichen von 80%, beim erstmaligen Erreichen von 85% im Rah­men einer Zweitausschüttung in Höhe des doppelten Basisbetrags, beim erst­maligen Erreichen von 90% im Rahmen einer Drittausschüttung in Höhe des vierfachen Basis­betrags ausgeschüttet werden.

Die Laufzeit dieser Maßnahmen ist mit Ende Dezember 2022 begrenzt.

Die Auszahlung der oben genannten Maßnahmen erfolgt aus den Untergliederungen 44 Finanzausgleich und 45 Bundesvermögen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

17.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.)

Begleitend zum Impfpflichtgesetz sollen positive Anreize in Form einer Impfgutschein­lotterie geschaffen werden, um die Bevölkerung zur Impfung zu motivieren. Auch bereits Geimpfte sollen selbstverständlich teilnehmen und gewinnen können.

Darüber hinaus soll den Gemeinden in der Impfkampagne eine stärkere Rolle als in der Vergangenheit zukommen. Der Bund unterstützt die Gemeinden dabei finanziell.

Um einen besonderen Anreiz für hohe regionale Impfquoten zu schaffen, soll eine Bonuszahlung für Investitionen in den Gemeinden abhängig von der Erreichung hoher Impfquoten erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen als positive Impfanreize auszuarbeiten und spätestens bis Ende Februar dem Nationalrat zur weiteren Behand­lung vorzulegen:

1.         Impfgutscheinlotterie

Die Bundesregierung soll an den ORF herantreten und ersuchen, eine Impfgutschein­lotterie mit wiederholten Lostagen – möglichst in Kooperation mit anderen Medien­part­nern – zu organisieren. Jede in Österreich im elektronischen Impfregister eingetragene Person kann pro Teilimpfung an einer Impflotterie teilnehmen (opt-in). Jede 10. Teil­impfung gewinnt (Gewinnquote 10%). Der Gewinn soll einheitlich ein Gutschein im Wert von 500 Euro – einlösbar im Handel, in der Gastronomie und Beherbergung sowie im Kultur- und Dienstleistungsbereich – sein. Innerhalb der europa- und verfassungs­recht­lichen Grenzen soll darauf hingewirkt werden, dass die Gutscheine tunlichst nur bei der heimischen Wirtschaft einlösbar sind, also bei solchen Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben und in Österreich Gewinnsteuern entrichten. Besonderes Augen­merk soll darauf gelegt werden, dass die Gutscheine auch bei regionalen Klein- und Mittel-Unternehmen einlösbar sind.

Die Auszahlung der steuer- und abgabenfreien Gewinne erfolgt mit Beginn 15. März fortlaufend.

2.         Kommunale Impfkampagne

75 Millionen Euro sollen im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes den Gemeinden entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit einer kommunalen Impfkampagne ersetzt werden. Im Rahmen der Umsetzung ist tun­lichst auf einen Maßnahmenmix hinzuwirken.

3.         Kommunale Impfprämie

Die Gemeinden erhalten im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes eine kommunale Impfprämie entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Investitionen in der Ge­meinde bei Erreichen einer Durch-impfungsrate (Anteil der Bevölkerung über 5 Jahren mit aktivem Impfzertifikat). Der Basisbetrag in der Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro soll beim erstmaligen Erreichen von 80%, beim erstmaligen Erreichen von 85% im Rah­men einer Zweitausschüttung in Höhe des doppelten Basisbetrags, beim erstmaligen Erreichen von 90% im Rahmen einer Drittausschüttung in Höhe des vierfachen Basis­betrags ausgeschüttet werden.

Die Laufzeit dieser Maßnahmen ist mit Ende Dezember 2022 begrenzt.

Die Auszahlung der oben genannten Maßnahmen erfolgt aus den Untergliederungen 44 Finanzausgleich und 45 Bundesvermögen.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wurde verlesen, er steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte. (Abg. Hörl: Jetzt reiß dich mal ein bisschen zusammen!)