Sicherstellung der Qualität der Gutachten. Um eine Hilfestellung zur Überprüfung der Qualität von Sachverständigengutachten zu erreichen, wird im Justizministerium aktuell auch überlegt, inwiefern man Qualitätsstandards für Sachverständigengutachten erstellen kann. Dafür sind natürlich Berufsgruppen mit entsprechender Berufsausbildung notwendig und wichtig. Im Fall der Gutachter, die Sie ansprechen, ist das auch die Ärztekammer. Ich halte es für sehr wichtig, dass es Qualitätskriterien gibt, gerade in diesem Zusammenhang.
Also zum einen gibt es diese Maßnahmenvollzugsreform, die auch dazu beitragen wird, dass die Qualität verbessert werden kann, und zum anderen müssen wir auch aufseiten der Gutachter, aufseiten der Sachverständigen einiges tun.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nachfrage? – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Könnten Sie sich auch einen legistischen Eingriff im Sinne des § 126 Strafprozeßordnung vorstellen, dass bei Gutachten, die der freiheitsbeschränkenden Maßnahme zugrunde liegen, noch gesondert eine Zweitbegutachtung ermöglicht wird? Dies wird ja jetzt von den Gerichten sehr oft abgelehnt – mit dem Stehsatz aus der Judikatur. Wenn man da nicht auf selber fachlicher Ebene argumentiert, dann sind diese Einwendungen sehr schnell vom Tisch gewischt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Derzeit ist es so: Wenn ein abgegebenes Gutachten ungenügend ist, dann kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, dass eine neuerliche Begutachtung durch denselben oder durch einen anderen Sachverständigen stattfindet. Aber das ist ein valider Einwand von Ihnen, ich werde mir das noch näher anschauen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Im aktuellen Regierungsprogramm haben wir uns in einem eigenen Kapitel, „Haft in der Heimat weiter forcieren“, darauf geeinigt, ausländische Insassen im Strafvollzug zur Verbüßung ihrer Haftstrafe unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Standards in deren Heimatstaaten zu überstellen.
Jetzt ist es dazu wohl auch notwendig, Überstellungsabkommen – sei es auf bilateraler oder auf multilateraler Ebene – zu forcieren, und außerdem sollten im Rahmen einer Initiative auf europäischer Ebene die rechtsstaatlichen Standards in Drittstaaten gefördert werden.
„Welche Schritte zur Umsetzung der gemeinsam im Regierungsprogramm beschlossenen Maßnahme ‚Haft in der Heimat forcieren‘ haben Sie bislang gesetzt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie sprechen ein paar wichtige Punkte an. Wir haben uns das im Regierungsprogramm so ausgemacht. Das ist etwas, was – nach vielen Gesprächen mit dem Generaldirektor des Strafvollzugs – sehr wichtig ist. Die Maßnahmen, die gesetzt werden, sind natürlich auch die Forcierung bilateraler und multilateraler Übereinkommen, da wir Übereinkommen brauchen, um die Menschen, die ausländischen Insassen, quasi in ihre Heimatländer zu schicken, wenn es um die Verbüßung der Haftstrafe geht.
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