Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 22

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

kommt, die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Verurteilung kommt, etwas höher ist. Deswegen gibt es de facto einen Drei- bis Vierinstanzenzug – wenn man das so plas­tisch sagen möchte – in der Staatsanwaltschaft, also im Justizministerium, im Justizbe­reich. All das, was die Staatsanwaltschaft macht, geht an die Oberstaatsanwaltschaft, daraufhin geht es ins Ministerium, in die dafür zuständige Sektion für Einzelstrafsachen, und dann an den Weisungsrat, und erst dann landet es auf meinem Tisch.

Das heißt, ich glaube, dass unser Rechtsstaat – und Sie sprechen auch die Strafpro­zeßordnung an – sehr wohl dafür gesorgt hat, dass jedes Handeln des Staates, insbe­sondere wenn es um den Eingriff in Persönlichkeitsrechte geht, überprüft wird.

Ich habe die Planstellen bei der Staatsanwaltschaft aufgestockt, ich habe auch mit der Oberstaatsanwaltschaft immer wieder klärende und gute Gespräche geführt, und mit der Sektionsteilung ist es uns auch gelungen, endlich Ruhe in die Fachaufsicht zu bringen. Und wie Sie an dem fehlenden medialen Aufschrei in den letzten Wochen, Monaten se­hen können, funktioniert die Arbeit der Staatsanwaltschaft sehr gut und in Ruhe.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Marg­reiter. – Bitte.


09.35.17

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Bundesministerin, ich muss die Baustelle Maßnahmenvollzug ansprechen. Derzeit, mit Stichtag 1. Februar, haben wir circa 1 400 Menschen in Österreich, die im Maßnahmenvollzug untergebracht sind. Das sind 16,5 Prozent aller in Justizanstalten angehaltenen Personen. Die Tendenz ist stark steigend. Wir wissen, dass es Probleme gibt. Es wird im Ministerium genauso wie bei den zuständigen Abgeordneten bekannt sein, wie viele Beschwerden es gibt. Dabei geht es vor allem um die Frage der Gutachten, die dem Maßnahmenvollzug zugrunde liegen. Damit man in den Maßnahmenvollzug kommt, braucht es einmal ein Gutachten, das die Zurechnungsfähigkeit bejaht oder verneint, und dann, wenn eine Anhaltung, eine Unter­bringung erfolgt, muss immer wieder die Gefährlichkeitsprognose überprüft werden.

Ich denke, dass im Bereich dieser Gutachten Handlungsbedarf besteht, und daher die Frage an Sie: Was unternehmen Sie, um die Gutachten mit der erforderlichen Qualität auszustatten – immerhin geht es um freiheitsbeschränkende Maßnahmen –, damit ge­währleistet ist, dass dieser Eingriff in die Grundrechte auch wirklich gerechtfertigt ist?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 140/M, hat folgenden Wortlaut:

„Was unternimmt Ihr Ministerium für die Überprüfung und Qualitätssicherung von Gut­achten, die einer Einweisung und Gefährlichkeitsprüfung dem Maßnahmenvollzug zu­grunde gelegt werden?“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie sprechen damit ein wichtiges Thema an. Der Maßnahmenvollzug ist auch mir ein großes Anliegen. Ich habe von Anfang an erklärt, dass ich mich dem widmen möchte und den Maßnahmenvollzug, die­ses Riesending, auch reformieren möchte, denn wir wissen – das muss ich an dieser Stelle leider so sagen –, dass da vieles im Argen liegt.

Wir haben eine große Maßnahmenvollzugsreform gestartet. Ein erster Teil war schon in Begutachtung; es werden gerade die umfassenden Stellungnahmen, die gekommen sind, eingearbeitet. Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist natürlich die


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite