Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Unabhängigkeit der Justiz ist mir ein großes Anliegen. Ich habe von Beginn an immer gesagt, dass ich die Unabhängigkeit der Justiz auch strukturell absichern möchte. Daher war ein wesentlicher Schritt, den ich gesetzt habe, die große Strafrechtssektion im Justizministerium aufzuteilen, nämlich in eine Sektion für Straflegistik und in eine Sektion, die nur für Einzelstrafsachen zuständig ist.
Das bedeutet, dass die Sektion, die für die Straflegistik zuständig ist, selbstverständlich immer wieder Gespräche in Arbeitsgruppen, mit Abgeordneten, mit Stakeholdern, führen muss, um die Gesetze zu entwerfen und zu schreiben. Daneben gibt es eine eigene Sektion, die eben nur nach innen und nicht nach außen arbeitet, und das ist die Sektion, die für die Staatsanwaltschaften zuständig ist. Da ist es mir einfach besonders wichtig, dass da nach innen und nicht nach außen gearbeitet wird.
Der zweite wesentliche Aspekt, der zur Absicherung der Unabhängigkeit der Justiz beiträgt, ist natürlich ihre finanzielle Absicherung. Ressourcen im Justizbereich sind enorm wichtig, daher war es uns Grünen einfach von Vornherein ein Anliegen, das Budget zu erhöhen. Das haben wir in den letzten Jahren auch gemacht, wir haben das Justizbudget konsequent erhöht.
Nicht alle Themen, nicht alle Probleme lassen sich von heute auf morgen aufarbeiten und beheben, insbesondere wenn man sich anschaut, dass die Justiz in den letzten zehn Jahren – das muss man leider sagen – chronisch unterfinanziert war. Daher haben wir schrittweise einzelne Planstellen dazubekommen. Bei der Staatsanwaltschaft haben wir eine Aufstockung um 10 Prozent erreicht, was mich, insbesondere wenn es um die unabhängige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft geht, besonders freut, dass uns das gelungen ist.
Es gibt aber viele, viele andere Bereiche, in denen wir aufgestockt haben und auch aufstocken werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Prammer?
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Danke.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordneter Gerstl, bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! In den vergangenen Monaten haben viele in der Öffentlichkeit den Eindruck gewonnen, dass in der Justiz nicht immer unabhängig vorgegangen wird. Ich habe mir jetzt die Strafprozeßordnung angesehen, und in der Strafprozeßordnung heißt es ganz konkret, dass die Staatsanwälte „die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln“ haben. In § 21 der Strafprozeßordnung heißt es, dass die Oberstaatsanwaltschaften für die Aufsicht der Staatsanwaltschaften zuständig sind, damit dieser Rechtsgrundsatz eingehalten wird.
Frau Bundesminister, was haben Sie in den vergangenen zwei Jahren getan, damit diese Aufsicht auch in Zukunft sichergestellt werden kann, damit in der Justiz alle nach dem Gesetz vorgehen und alle entlastenden und belastenden Argumente gleichmäßig untersucht werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie sprechen einen sehr, sehr wichtigen Punkt an. Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet und angehalten, quasi die Wahrheit zu erforschen. Das bedeutet, dass alle belastenden und entlastenden Beweise mitaufzunehmen sind. Das ist ein wichtiger Aspekt, den ich immer wieder betone, und daher bin ich dankbar, dass Sie das heute auch tun.
Die Fachaufsicht ist eine sehr wichtige Sache in der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft, weil so auch sichergestellt werden kann, dass, wenn es einmal zur Anklage
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite