Wann werden Sie gemeinsam mit der Verfassungsministerin eine Regierungsvorlage vorlegen, die die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beinhaltet und ein Recht auf Informationsfreiheit schafft?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 132/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wann werden Sie gemeinsam mit der Verfassungsministerin die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit samt Schaffung eines Rechts auf Informationsfreiheit in Form einer Regierungsvorlage vorlegen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Verfassungsministerin und ich sind uns einig, dass wir das rasch auf den Weg bringen wollen. Das Gesetz wurde begutachtet, es hat zahlreiche Stellungnahmen dazu gegeben, und das wird derzeit gerade eingearbeitet.
Ja, wir beide wollen das rasch vorantreiben. Es gibt einige, die das blockieren. Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass wir diese Blockade – hoffentlich – auflösen, ansonsten müsste man die Frage auch den Blockierern stellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Wird es nach dem derzeitigen Entwurf einen Informationsbeauftragten oder eine Informationsbeauftragte geben? Und wenn nicht: Welche Rolle hat die Datenschutzbehörde mit welcher personellen Ausstattung?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ressourcen oder personelle Ausstattung sind natürlich immer ein Thema. Wie gesagt, derzeit befindet sich das begutachtete Gesetz im Stadium der Einarbeitung der Stellungnahmen. Es ist auch eine Verfassungsmaterie, das heißt, es wird natürlich auch mit dem Parlament und den Parlamentsfraktionen besprochen werden. Ich möchte diesem gesamten Prozess nicht vorgreifen. Das Gesetz ist de facto noch nicht fertig.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die Amtsverschwiegenheit hat nicht nur einen Selbstzweck, sondern soll natürlich gerade in Strafverfahren auch die berechtigten Interessen der Beteiligten schützen. Gerade dies war in der Vergangenheit oftmals nicht der Fall. Sogar Originalzitate aus Akten wurden den Medien zugespielt. Das geht dann manchmal in einer atemberaubenden Geschwindigkeit: Um 9 Uhr zum Beispiel wird der Akt freigeschaltet, wenige Stunden später sind fixfertige Berichte in den Medien zu lesen. Da werden natürlich auch Beschuldigtenrechte verletzt. Das kann man aber nicht nur der Akteneinsicht anlasten, denn derartige Veröffentlichungen gab es in allen möglichen Verfahrensarten. Wir wissen, dass wir, wenn Akten an den Untersuchungsausschuss geliefert werden, eine ähnliche Situation haben.
Welche Maßnahmen zur Verhinderung dieser Situation haben Sie geplant?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
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