Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Zunächst muss ich die in der Fragestellung zum Ausdruck gekommene Unterstellung, dass es in der Justiz Datenleaks gäbe, zurückweisen. In dieser Pauschalität muss ich das zurückweisen.
In jedem in der Öffentlichkeit behaupteten Fall, kann ich Ihnen versichern, ist die Justiz dem nachgegangen, und zwar sowohl im Rahmen der Dienstaufsicht als auch im Zusammenhang mit der Prüfung der Verdachtslage nach § 310 StGB. In den allermeisten Fällen hat die Erhebung ergeben, dass es keinen Nachweis für die behauptete Verletzung des Amtsgeheimnisses gibt. In den Fällen, in den wenigen Fällen, in denen die Verletzung des Amtsgeheimnisses im Justizressort tatsächlich festgestellt werden konnte, hat das für die betroffene Person auch sofortige Konsequenzen gehabt.
Sie haben mich aber trotzdem gefragt, was ich gedenke in diesem Zusammenhang zu tun, und ich habe das auch schon mehrfach gesagt: Wir sind im Zusammenhang mit der Digitalisierung, die wir im staatsanwaltschaftlichen Bereich fast abgeschlossen haben, so weit, dass wir insbesondere alle Akten, die gesamte Aktenführung im staatsanwaltschaftlichen Bereich in diesem Jahr auf den digitalen Akt werden umstellen können. Das wird jedenfalls neue Akten betreffen, und die alten werden laufend digitalisiert. Das führt zu dem schönen Ergebnis, dass man natürlich auch immer nachverfolgen kann, welche Aktenteile ausgedruckt wurden, wer welche Aktenteile ausgedruckt hat, wem welche Aktenteile zur Verfügung gestellt wurden, mit sogenanntem Wasserzeichen. Insofern tun wir schon sehr viel in diesem Zusammenhang, damit auch das letzte Körnchen dieses Vorwurfs entkräftet werden kann.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Lausch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Bundesminister! Am 1. Jänner 2023 wird nun endlich eine Ungerechtigkeit beseitigt und auch bei der Justizwache – wie bei den anderen Exekutivkörpern – die Schwerarbeiterregelung eingeführt, in Kraft treten. Dazu muss man aber bemerken, dass die Personalsituation über die letzten Jahre, Jahrzehnte bei der Justizwache eine sehr angespannte ist und Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger es auch nicht geschafft haben, da für ein Mehr an Justizwachebeamten zu sorgen. Die Schwerarbeiterregelung, die Möglichkeit, abschlagsfrei in Pension zu gehen, wird wahrscheinlich auch Pensionierungen nach sich ziehen, und daher ist meine Frage an Sie:
„Welche Vorsorgen wurden bis jetzt getroffen, um die Justizwachebeamten, die in den kommenden Monaten und Jahren in Ruhestand gehen werden, zu ersetzen, zumal das Aufnahmeverfahren bis zu 3 Monate und die Ausbildung 24 Monate dauert?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich freue mich auch, dass wir endlich diese Schwerarbeiterregelung in Kraft haben. Es geht dabei, wie Sie richtig gesagt haben, letztlich auch um Gerechtigkeit, um die Gerechtigkeit, dass auch Justizwachebeamte, die tagtäglich in den Justizanstalten stehen und tatsächlich auch gefährlichen Situationen ausgesetzt sein können, diese Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen können, wie eben die Polizei auch.
Ich freue mich sehr, dass das Ganze auf breiter politischer Ebene getragen wurde und Sie immer wieder dafür plädiert haben, dass wir das endlich umsetzen. Das ist uns jetzt in dieser Regierungskonstellation gelungen, und da danke ich auch dem Koalitionspartner, der sich mit mir dafür eingesetzt hat, dass wir das schaffen.
Sie haben natürlich vollkommen recht: Wenn die Schwerarbeiterregelung in Kraft tritt, wird es viele Pensionsabgänge geben. Das haben wir jetzt schon. Natürlich beobachten wir diese Situation und schauen, dass wir über das, was bis jetzt schon läuft, hinaus
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite