Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 72

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Österreich hat vor über 60 Jahre als erstes westeuropäisches Land langfristige Gaslie­ferverträge mit Russland abgeschlossen, die über alle politischen Krisen hinweg einge­halten wurden und im Jahr 2018 zuletzt erneuert wurden und bezieht derzeit rund 80 bis 85 Prozent der Erdgasimporte aus Russland.

Als Reaktion auf die russisch-ukrainischen Gaskonflikte der Jahre 2009 und 2014 wur­den die österreichischen Erdgasspeicherkapazitäten massiv ausgebaut und auch das EU-Regelwerk stärker auf solidarische Unterstützung im Krisenfall ausgerichtet. Österreich könnte mit den derzeitigen Speicherkapazitäten in etwa den Inlandsjahresbe­darf abdecken. Das allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gasspeicher auch wirklich gefüllt sind, was aktuell nur in einem historisch niedrigen Ausmaß der Fall ist. Die österreichischen Gasspeicher sind derzeit nur zu 18 Prozent gefüllt, ein Wert der sonst nur nach einem langen kalten Winter erreicht wird.

Seitens der Bundesregierung wurde zwar wiederholt betont, dass unter normalen Bedin­gungen mit den derzeitigen Erdgasreserven bis zum Ende der Heizsaison das Auslan­gen zu finden sein sollte. So richtig glaubhaft waren diese Beteuerungen aber nicht. Konkrete Maßnahmen oder Pläne, wie eine solche Situation im nächsten Winter vermie­den werden kann, sind bislang ausgeblieben. Europäische Initiativen für eine gemein­same Erdgasbeschaffung hat die Bundesregierung bislang nicht unterstützt, sondern darauf vertraut, dass das der Markt schon irgendwie regeln wird. Die auf Grund der Klimakrise notwendige Ausrichtung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung ohne fossile Energieträger ist unbestritten, dennoch sind gegenwärtig und mittelfristig Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung notwendig.

Zur Abwendung drohender Störungen der Energieversorgung sind gemäß Energielen­kungsgesetz von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, In­novation und Technologie Maßnahmen der Energielenkung zu ergreifen. Dabei wird sie vom Energielenkungsbeirat unterstützt, der aber über die derzeitige Situation noch nicht beraten hat. Bei Gefahr im Verzug kann der Beirat im Nachhinein informiert werden. In der aktuellen Situation wäre es aber notwendig, den Beirat rechtzeitig zu befassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert,

•     rasch wirksame Maßnahmen zur Absicherung der Energieversorgung im Allgemei­nen und der Erdgasversorgung im Besonderen zu ergreifen,

•     auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen zur Absicherung der Erdgasver­sorgung nicht zu verhindern, sondern zu unterstützen,

•     innerhalb von zwei Wochen eine Sitzung des Energielenkungsbeirats einzuberufen“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und auch ordnungsgemäß eingebracht.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch. – Bitte.

 


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