Österreich hat vor über 60 Jahre als erstes westeuropäisches Land langfristige Gaslieferverträge mit Russland abgeschlossen, die über alle politischen Krisen hinweg eingehalten wurden und im Jahr 2018 zuletzt erneuert wurden und bezieht derzeit rund 80 bis 85 Prozent der Erdgasimporte aus Russland.
Als Reaktion auf die russisch-ukrainischen Gaskonflikte der Jahre 2009 und 2014 wurden die österreichischen Erdgasspeicherkapazitäten massiv ausgebaut und auch das EU-Regelwerk stärker auf solidarische Unterstützung im Krisenfall ausgerichtet. Österreich könnte mit den derzeitigen Speicherkapazitäten in etwa den Inlandsjahresbedarf abdecken. Das allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gasspeicher auch wirklich gefüllt sind, was aktuell nur in einem historisch niedrigen Ausmaß der Fall ist. Die österreichischen Gasspeicher sind derzeit nur zu 18 Prozent gefüllt, ein Wert der sonst nur nach einem langen kalten Winter erreicht wird.
Seitens der Bundesregierung wurde zwar wiederholt betont, dass unter normalen Bedingungen mit den derzeitigen Erdgasreserven bis zum Ende der Heizsaison das Auslangen zu finden sein sollte. So richtig glaubhaft waren diese Beteuerungen aber nicht. Konkrete Maßnahmen oder Pläne, wie eine solche Situation im nächsten Winter vermieden werden kann, sind bislang ausgeblieben. Europäische Initiativen für eine gemeinsame Erdgasbeschaffung hat die Bundesregierung bislang nicht unterstützt, sondern darauf vertraut, dass das der Markt schon irgendwie regeln wird. Die auf Grund der Klimakrise notwendige Ausrichtung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung ohne fossile Energieträger ist unbestritten, dennoch sind gegenwärtig und mittelfristig Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung notwendig.
Zur Abwendung drohender Störungen der Energieversorgung sind gemäß Energielenkungsgesetz von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Maßnahmen der Energielenkung zu ergreifen. Dabei wird sie vom Energielenkungsbeirat unterstützt, der aber über die derzeitige Situation noch nicht beraten hat. Bei Gefahr im Verzug kann der Beirat im Nachhinein informiert werden. In der aktuellen Situation wäre es aber notwendig, den Beirat rechtzeitig zu befassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert,
• rasch wirksame Maßnahmen zur Absicherung der Energieversorgung im Allgemeinen und der Erdgasversorgung im Besonderen zu ergreifen,
• auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen zur Absicherung der Erdgasversorgung nicht zu verhindern, sondern zu unterstützen,
• innerhalb von zwei Wochen eine Sitzung des Energielenkungsbeirats einzuberufen“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und auch ordnungsgemäß eingebracht.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch. – Bitte.
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