Zu § 49 Abs. 6:
Bezirksverwaltungsbehörden haben in der Vergangenheit bei der Vergütung des Verdienstentganges (aliquote) Sonderzahlungen nur dann erstattet, wenn diese während der Quarantäne des Arbeitnehmers tatsächlich ausbezahlt wurden. Antragsteller wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden oftmals schon bei der Antragstellung zur Ausklammerung von (aliquoten) Sonderzahlungen angeleitet oder unter Hinweis auf die dargestellte Praxis zur Einschränkung eines bereits eingebrachten Antrages bewegt.
Mit Erkenntnis vom 24.6.2021, Ra 2021/09/0094, hat der VwGH klargestellt, dass die Vergütung des Verdienstentganges grundsätzlich auch (aliquote) Sonderzahlungen unabhängig davon einschließt, ob die Sonderzahlungen während des Zeitraums der Quarantäne ausbezahlt werden.
Zur Vermeidung von unsachlichen Differenzierungen unter den Betroffenen wird hinsichtlich von bis 30.09.2021 aufgehobenen behördlichen Maßnahmen eine Geltendmachung von zum Verdienstentgang gehörenden (aliquoten) Sonderzahlungen noch bis 30.09.2022 ermöglicht. Dies soll auch für jene Fälle gelten, in denen bereits eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die (aliquote) Sonderzahlungen nicht berücksichtigt hat.
Zu c) (§ 50 Abs. 29):
Hiermit wird die Inkrafttretensbestimmung um die § 25b und § 49 Abs. 5 ergänzt. Zudem wird angeordnet, dass § 49 Abs. 4 nur auf jene Fälle anzuwenden ist, in denen die Antragstellung vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 erfolgt ist.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde bereits an die Abgeordneten verteilt und ein wenig in den Grundzügen erläutert. Er steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten! Es wird heute wieder über weitere Zuschüsse für Impfungen, für Teststraßen debattiert. Man hat es jetzt gerade gesehen: Die einen wollen es unbedingt noch weiter aufrechterhalten, die anderen sind sich nicht sicher: Sollen wir jetzt endlich aufhören mit dem Testen, diesem sinnentleerten Testen? Zur Stadt Wien muss man schon auch sagen: Die Stadt Wien macht an einem Tag mehr Tests als die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Das mag zu einem bestimmten Zeitpunkt vielleicht Sinn gehabt haben, jetzt hat es keinen Sinn mehr. Wir testen uns hier irgendwelche Zahlen herbei, damit wir dann wieder Horrormeldungen schieben können. Ich glaube, die Zeit ist einfach reif dafür, zu sagen: Wir fahren das alles zurück.
Es gibt ja den angeblichen Freiheitstag – der mit Freiheit zwar nichts zu tun hat –, leider Gottes müssen wir bis zum 5. März noch warten, und dann braucht es das alles nicht mehr, denn wenn es kein 3G mehr gibt, braucht man auch keine unnötigen Tests mehr für alle, sondern dann kann das wieder auf jene Personen, die symptomatisch sind, reduziert werden – das ist durchaus sinnvoll, das ist überhaupt nicht die Frage – oder auf jene Bereiche, die so sensibel sind, dass man es eben weiterhin braucht: Das sind die Krankenanstalten, das sind die Pflegeheime. Und dafür braucht es diese Weiterführung der Zuschusskredite bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag eigentlich nicht, weil es einfach nicht mehr notwendig ist.
Das Zweite sind die Impfungen. Auch das Impfkartenhaus steht ja kurz vor dem Zusammenfall und vor dem Zusammenbruch. Ihre eigene Gecko-Kommission, Herr Minister,
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