Ich habe beim EU-GesundheitsministerInnentreffen auch mit Karl Lauterbach, dem deutschen Gesundheitsminister, der selber Epidemiologe ist, geredet. Er sagt, es ist nicht gesagt, dass wir nicht eine neue Variante kriegen, die nicht virulenter, stärker krank machend ist. Das heißt, wir müssen uns jetzt im Frühjahr, im Sommer gut auf den Herbst, auf eine mögliche neue Virusvariante vorbereiten. Ich warne vor der Vorstellung, dass im April, nachdem Omikron vorbei ist, die Durchseuchung stattgefunden hat – ein hässlicher Ausdruck –, viele Menschen Omikron gehabt haben werden, wir jedenfalls in eine endemische Phase gehen. Das ist nicht gesagt. Wir brauchen eine hohe Durchimpfungsrate. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Gesetz wurde ganz bewusst als flexibles Rahmengesetz gestaltet, um auch auf aktuelle Bedürfnisse und Erkenntnisse eingehen zu können. Genau diese expliziten und genau bestimmten Verordnungsermächtigungen, die einerseits die Bundesregierung betreffen, andererseits mich als Gesundheitsminister betreffen, sollen dazu dienen, neue Erkenntnisse, den aktuellen Stand der Wissenschaft in die Entscheidungen mit einzubinden.
Aktuell bereiten wir uns im Rahmen des ursprünglichen Zeitplans auf die Umsetzung der Impfpflicht vor. Zu diesem Zweck wollen wir das COVID-19-Impfpflichtgesetz um neue Anregungen ergänzen. Unter anderem sollen Personen, die einen Ausnahmegrund geltend gemacht haben, ein digitales Zertifikat zur Verfügung gestellt bekommen, so wie wir das ja jetzt schon bei den Genesungs- und Impfnachweisen kennen. In Anlehnung an die EU-konformen Zertifikate des grünen Passes soll es auch möglich sein, einen allfälligen Ausnahmegrund digital nachzuweisen. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür werden jetzt in diesem vorliegenden Abänderungsantrag geschaffen.
Meine Damen und Herren, Sie haben es von mir schon oft gehört, und heute sage ich es wieder: Die Coronaschutzimpfung ist sicher, sie ist wirksam (Zwischenruf des Abg. Wurm) und sie ist der beste und sicherste Weg aus der Pandemie, denn nur mit einer hohen Durchimpfungsrate sind wir auch im Herbst gut vor einer neuen Welle mit neuen Varianten eventuell geschützt.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und hierfür das COVID-19-Impfpflichtgesetz noch benutzerfreundlicher gestalten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Wurm: Eine Frage, Herr Minister, ...!)
14.32
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Verena Nussbaum zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich werde zu den ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen zur Erhöhung der Inanspruchnahme der Covid-Impfung reden, zu TOP 6.
Nach zwei Jahren Pandemie sind wir an die Chaospolitik der Bundesregierung ja schon fast gewöhnt, aber immer wieder gibt es dann doch noch Überraschungen. Daher wundert es uns nicht mehr, dass die Menschen in unserem Land extrem verunsichert geworden sind.
Das sehen wir auch an der Durchimpfungsrate, die weiterhin sehr niedrig ist. Letztes Wochenende zum Beispiel haben in Oberösterreich nur 27 Menschen eine Erstimpfung erhalten. Es geht nichts mehr weiter, immer weniger Leute holen sich die Impfung. Das ist auch kein Wunder, denn vonseiten der ÖVP werden Stimmen aus den Ländern bis zum Bundeskanzler gegen die Impfpflicht laut. Die Impfpflicht wird infrage gestellt, obwohl erst die Impfkommission, also dieses Expertengremium, eingesetzt wurde und diese Empfehlungen noch nicht vorhanden sind.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite