Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung annimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1357 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, möge dies mit einem Zeichen der Bejahung unterstreichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1290 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) erlassen sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 1484/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich (1332 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich komme zu Tagesordnungspunkt 10.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf auf der Galerie einige Damen begrüßen, die heute hier anwesend sind: Landeshauptfrau außer Dienst Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich, Abgeordnete außer Dienst Dr.in Elisabeth Pittermann, Präsidentin des Hospiz- und Palliativforums, Abgeordnete außer Dienst Mag. Gertrude Aubauer, die der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ vorsaß, und Mag. Leena Pelttari, Geschäftsführerin des Dachverbandes Hospiz Österreich und Sprecherin des Steuerungsgremiums Universitätslehrgang Palliative Care. Ich darf mich bei den vier Protagonistinnen und ihren vielen, vielen Unterstützern recht herzlich bedanken. Sie haben mit ihrer Dialogbereitschaft und ihrem Engagement sehr viel dazu beigetragen, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können. – Herzlichen Dank und seien Sie herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Abgeordneter Kassegger hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich habe eine Frage zur Geschäftsbehandlung, den Tagesordnungspunkt 6 betreffend. Nach dem Croquis enthält der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1. Sie haben auch die verfassungsmäßig vorgesehene Anzahl der Abgeordneten festgestellt. Das weitere Croquis stimmt aber meiner Erfahrung nach nicht mit der Vorgehensweise bei solchen Gesetzen, die eine verfassungsmäßige Mehrheit brauchen, überein. Sie hätten die verfassungsmäßige Mehrheit feststellen müssen. Das war da nicht der Fall, Sie haben nur die Mehrheit festgestellt.
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