Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 145

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Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung annimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1357 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, möge dies mit einem Zeichen der Bejahung unterstreichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

16.00.5010. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1290 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) erlassen sowie das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Un­fallversicherungsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 1484/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus­bau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich (1332 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich komme zu Tagesordnungspunkt 10.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf auf der Galerie einige Damen begrüßen, die heute hier anwesend sind: Landes­hauptfrau außer Dienst Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Öster­reich, Abgeordnete außer Dienst Dr.in Elisabeth Pittermann, Präsidentin des Hospiz- und Palliativforums, Abgeordnete außer Dienst Mag. Gertrude Aubauer, die der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ vorsaß, und Mag. Leena Pelttari, Geschäfts­führerin des Dachverbandes Hospiz Österreich und Sprecherin des Steuerungsgremi­ums Universitätslehrgang Palliative Care. Ich darf mich bei den vier Protagonistinnen und ihren vielen, vielen Unterstützern recht herzlich bedanken. Sie haben mit ihrer Dia­logbereitschaft und ihrem Engagement sehr viel dazu beigetragen, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können. – Herzlichen Dank und seien Sie herzlich willkommen! (All­gemeiner Beifall.)

Abgeordneter Kassegger hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

16.02.33*****


16.02.35

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich habe eine Frage zur Geschäftsbehandlung, den Tagesordnungspunkt 6 betreffend. Nach dem Croquis enthält der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbe­stimmungen im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1. Sie haben auch die verfassungsmäßig vorge­sehene Anzahl der Abgeordneten festgestellt. Das weitere Croquis stimmt aber meiner Erfahrung nach nicht mit der Vorgehensweise bei solchen Gesetzen, die eine verfas­sungsmäßige Mehrheit brauchen, überein. Sie hätten die verfassungsmäßige Mehrheit feststellen müssen. Das war da nicht der Fall, Sie haben nur die Mehrheit festgestellt.

 


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