Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 153

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Die redaktionelle Änderung ist einem korrekten geschlechtergerechten Sprachgebrauch geschuldet.

Zu Art. 1 Z 3 bis 5 (§ 13 Abs. 1 bis 3 HosPalFG):

Die Regierungsvorlage sieht für das Jahr 2022 vor, dass die Bundesmittel gemäß § 13 Abs. 1 längstens bis zum 31. März 2022 von den Ländern beantragt werden müssen. Außerdem wäre das Einvernehmen gemäß § 3 Abs. 2 zwischen Bund, Land und Trägern der Sozialverischerung ebenfalls bis 31. März 2022 herzustellen. Da sich gezeigt hat, dass diese Fristen zu kurz gegriffen sind, sollen sie für das Jahr 2022 längstens bis zum 30. September 2022 verlängert werden.

In Abs. 2 letzter Satz soll eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden, da das erste Wort „ab“ einer Großschreibung unterliegt.

Aufgrund der in Abs. 1 vorgesehenen Fristverlängerung soll die in Abs. 3 Z 1 für das Jahr 2022 geregelte Auszahlung des Zweckzuschusses unter Vorlage der in Abs. 1 an­geführten Erklärungen anstatt im Mai 2022 längstens bis November 2022 erfolgen. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Auszahlung des Zweckzuschus­ses vor dem November 2022 möglich sein soll, so die in Abs. 1 festgelegten Bedin­gungen vom jeweiligen Land erfüllt werden.

Zu Art. 2 bis 5:

Die Schlussbestimmungen zu den Sozialversicherungsgesetzen werden redaktionell be­richtigt.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung. Er wurde schon verteilt.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Nussbaum. – Bitte sehr.


16.17.25

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätz­te Kolleginnen auf der Galerie! Kollege Loacker hat schon ausgeführt, warum wir heute diese Hospiz- und Palliativversorgung beschließen werden: Da der Verfassungsgerichts­hof das Verbot der Sterbehilfe gekippt hat und die Sterbehilfe neu geregelt wurde – sehr eng geregelt wurde –, wird jetzt die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut und auch in eine Regelfinanzierung überführt werden. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustim­men und auch den Antrag der NEOS befürworten.

Dieser Hospiz- und Palliativfonds ist beim Sozialministerium angesiedelt. Wir haben schon gehört, es gibt eine Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Sozialversiche­rung. Zur sozialversicherungsrechtlichen Perspektive wird mein Kollege dann noch et­was sagen.

Da Sie als Sozialminister auch Pflegeminister sind: Es ist sehr wichtig, dass man jetzt endlich die Pflegereform angeht! Die Hospiz- und Palliativpflege ist sicher ein wesentli­cher Punkt, aber sie ist die letzte Station der Pflege. Ich hoffe, dass es noch viele Sta­tionen vor der Palliativ- und Hospizpflege gibt und dass man dafür jetzt einmal ins Tun kommt. Herr Minister, wann wird denn endlich etwas von der schon seit langer Zeit an­gekündigten Pflegereform präsentiert?

Es besteht in der Zwischenzeit Gefahr im Verzug. Es gab gestern wieder einen großen Hilferuf aus der Steiermark. Es gibt geschlossene Stationen in Pflegeheimen, wegen Personalmangel nicht belegte Betten. Es flüchten die Beschäftigen aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich in andere Bereiche. Die, die noch bleiben, erleiden ein Burnout,


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