-Rechtsanspruch auf eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause.
-Finanzierung durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger, bei dem der Anspruchsberechtigte sozialversichert ist.
-Inkrafttreten der Regelung bis 31.12.2022
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Auch wenn es der Opposition nicht ganz bewusst ist: Wir beschließen heute ein Jahrhundertgesetz mit einer Tragweite für viele Generationen. Jeder von uns wird davon positiv betroffen sein, sei es selbst oder als Angehöriger.
Es geht bei diesem Gesetz nicht um den Tod, sondern es geht um das Leben, weil nämlich der Sterbeprozess und die letzten Lebensmonate zum Leben dazugehören und weil von uns auch da Lebensqualität großgeschrieben wird. Regelfinanzierung bedeutet darum flächendeckenden und leistbaren Zugang zu Hospizen und Palliativversorgung für jeden Menschen, der ihn braucht. Wenn jemand weiß, dass er nicht alleine gelassen wird, dann ist er getröstet und kann in Ruhe leben, bis zuletzt.
Was sind die Prinzipien dieses Gesetzes? – Was im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung bereits besteht, das bleibt bestehen. In der Grundversorgung – da spreche ich von Altenheimen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten – finanzieren wir Zusatzangebote und Zusatzkompetenzen, damit man dort diese letzte Unterstützung bekommen kann.
Im spezialisierten Bereich – da spreche ich von stationären Hospizen, Tageshospizen, mobilen Palliativteamdiensten, aber auch von speziellen Angeboten für betroffene Kinder – wird zuerst einmal finanziert – heute ist vieles auf Spenden angewiesen –, aber in einem zweiten Schritt wird ausgebaut und aufgebaut.
Wie funktioniert das? – Die Länder schauen, was gebraucht wird, sie sehen klar, wie es bei ihnen aussieht, sie legen das dem Bund vor und dann fließt die Finanzierung dafür. Herr Kollege Loacker, das ist nicht unübersichtlich, sondern regional und föderal. Nur so können wir den echten Bedarf finden und ihn dann auch decken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zweites Prinzip in der spezialisierten Unterstützung: Wir stellen die Leistbarkeit sicher. Heute werden oft hohe Tagessätze verrechnet. Das wird in Zukunft nicht mehr so sein. 80 Prozent der Menschen wünschen sich, dass sie zu Hause gepflegt werden und sterben können. Für diese gibt es Palliativdienste, die mobil sind und zu ihnen nach Hause kommen. Vieles davon ist Ehrenamt. Was da geleistet wird, ist großartig. Wir werden helfen, dass diese ehrenamtlichen Dienste gut ausgebildet sind, gut koordiniert werden und dass für diese Koordination auch das Geld vorhanden ist.
Ich verstehe nicht, warum hier mehrfach gesagt wurde, dass das Gesetz ein erster Schritt ist. Es ist viel mehr als ein erster Schritt. Dieses Gesetz beinhaltet Stufen, ja, aber dann eine volle Finanzierung, und das langfristig und sogar indexiert. Das ist etwas, das nicht in jeder anderen Gesetzesmaterie vorkommt. Warum gibt es Stufen? – Nicht weil
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