der Staat da geizig sein will, sondern weil selbstvertändlich das Angebot, das finanziert wird, zuerst einmal geschaffen werden muss. Das ist ja nicht morgen alles vorhanden.
Dafür haben wir jetzt einen Zwei-, Dreijahresplan, und dann haben wir in Österreich eine hundertprozentige, flächendeckende und leistbare Versorgung, abgestuft, je nachdem, was jemand braucht. In diesem Sinn verstehe ich die Haltung der NEOS nicht, denn einerseits für die Ausweitung der Möglichkeiten, sich selbst zu töten, einzutreten, nicht aber für die Unterstützung der Möglichkeit, im Leben zu sein – das, bitte schön, ist nicht unsere Politik. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Loacker: ... kein Vergleich! ...!)
Frau Kollegin Nussbaum kann ich beruhigen: Die Pflegereform hat Priorität. Sie ist in Arbeit und sie kommt.
Ganz wichtig ist mir noch zu sagen: Die letzten Lebensmonate wird man mit dem Gesetz, das wir heute beschließen, nicht nur irgendwie aushalten können, sondern es geht um Lebensqualität und in Wirklichkeit um Lebensgewinn. Ich darf Ihnen dazu ein Zitat vorlesen. Die Tochter des berühmten Kulturjournalisten Karl Löbl, den Sie sicher alle kennen, hat in der „Presse“ im Jahr 2020 über ihre Erfahrung mit dem Sterben ihrer Eltern geschrieben.
Sie schreibt: „Aus dem Wunsch, gemeinsam zu gehen, wurde ein Kampf um das Leben.“ „Es wurde weitergelebt, um jede kostbare Minute gekämpft und es taten sich Welten auf, welche keiner von uns […] vorher auch nur im Ansatz vermutet hätte.“ Die Pflege „war von einer derartigen Hingabe und Aufopferung, dass Außenstehende sich daneben winzig fühlten.“ Als Karl Löbl dann selbst auf die Palliativstation kam, sagte er – Zitat von seiner Tochter –: „Da bleib ich jetzt, hier gefällt es mir.“
Dass in den letzten Lebensmonaten Lebensgewinn entstehen kann, ist Tausenden Menschen zu verdanken, die als Ehrenamtliche, als Hauptamtliche und als Angehörige für die Menschen da sind. Diesen Menschen sei allerherzlichst gedankt. (Beifall bei der ÖVP.) Eines kann ich heute versprechen: Ja, vor ihrer Arbeit wird man winzig; aber mit dem heutigen Gesetz lassen wir sie dabei nicht alleine. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Herr Bundesminister Mückstein, bitte sehr.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Wie viele von uns aus Erfahrungen aus dem nächsten Umfeld wissen, ist die Konfrontation mit dem nahen Sterben für schwer kranke Menschen oft mit der Sorge um Abhängigkeit und mit der Angst vor Schmerzen behaftet. Sterbende, aber auch Angehörige brauchen gerade in dieser Lebensphase Beratungs- und Begleitungsangebote, sie brauchen ein gut ausgebautes Hospiz- und Palliativversorgungssystem.
Wir werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den flächendeckenden Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich sowie deren Finanzierung ab 2022 auf sichere Beine stellen. Ziel ist es, dass schwer kranken Menschen in einer enorm vulnerablen Lebensphase unabhängig von ihren persönlichen und finanziellen Möglichkeiten und unabhängig von ihrer familiären Lage Unterstützung zuteilwird. Wir brauchen österreichweit eine wohnortnahe, öffentlich finanzierte und gut zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das Angebot und der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist natürlich auch als Begleitmaßnahme zur Beschlussfassung des assistierten Suizids zu sehen und ist
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