Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 160

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

diesbezüglich von größter Bedeutung. Darüber besteht auch in diesem Haus über die Parteigrenzen hinweg große Übereinstimmung.

Wie wird das abgewickelt werden? – Den Ländern wird jährlich ein Zweckzuschuss aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind das – aufstei­gend – im Jahr 2022 21 Millionen Euro, 2023 36 Millionen Euro und 2024 51 Millionen Euro. Angedacht ist dabei eine Drittelfinanzierung zwischen dem Bund, den Ländern und den Sozialversicherungsträgern. Das heißt, es werden im Jahr 2024 bis zu 153 Millionen Euro – im Vergleich zu 18 Millionen Euro derzeit – für den Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativbetreuung in Österreich zur Verfügung stehen. Dieser Zweckzuschuss soll in bedarfsgerechte Angebote im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung für Erwach­sene und Kinder fließen. Es sollen mobile Palliativteams, Hospizteams, Palliativkonsiliar­dienste, stationäre Hospize, aber auch Tageshospize auf- und ausgebaut werden.

Die Freiwilligenarbeit bleibt dabei sowohl für die Betroffenen als auch für das gesamte System der Hospiz- und Palliativversorgung eine wertvolle Stütze und soll daher je­denfalls auch weiter gefördert werden. Wichtig ist, dass Unterstützungsleistungen für Betroffene und ihre An- und Zugehörigen erreichbar, leistbar und wohnortnahe sind. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Silvan. – Bitte sehr.


16.35.05

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte hier von dieser Stelle aus die Gelegenheit nutzen, mich bei den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die schon jahrelang und meistens ehrenamtlich in der Palliativ- und Hospizpflege tätig sind, herzlich für ihre Leistungen zu bedanken. Herzlichen Dank! (Bei­fall bei der SPÖ.)

Zu meiner Vorrednerin, Kollegin Kugler: Sie haben soeben die Pflegereform wieder in Aussicht gestellt. Ich möchte nur daran erinnern – und ich meine das gar nicht böse –: Das hat Sebastian Kurz schon 2017 gemacht, und wir warten immer noch.

Wir befürworten dieses Hospiz- und Palliativfondsgesetz. Wir befürworten es deswegen, weil nun nach jahrelanger Diskussion ein österreichweiter bedarfsgerechter und flächen­deckender Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung geleistet werden soll. Das ist natürlich positiv – keine Frage –, genauso wie die Einführung von Qualitätskrite­rien für ganz Österreich.

Wo wir seitens der Sozialdemokratie Bedenken haben – meine Vorredner haben das teilweise schon angemerkt –, das ist die Finanzierung, die Mittelaufbringung. Die vorge­sehene Drittelfinanzierung, bei der auch die Sozialversicherung mit dabei ist, ist nämlich aus unserer Sicht nicht nur systemwidrig, sondern auch verfassungsrechtlich problema­tisch. Hospiz- und Palliativpflege sind grundsätzlich keine Aufgaben der Sozialversiche­rung. Die gesetzliche Übertragung von versicherungsfremden Aufgaben – noch dazu ohne Mitteldeckung – stellt nämlich einen unzulässigen Eingriff in die Finanzautonomie der Sozialversicherungsträger, in ihre Selbstverwaltung dar. Da sehen wir die größten Probleme bei diesem Gesetzentwurf.

Ganz ehrlich, man könnte nun sagen, grundsätzlich ist das egal, weil sowohl die So­zialversicherung als auch die Steuermittel der Republik Österreich hauptsächlich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von PensionistInnen finanziert werden. Daher könnte man sagen: Eigentlich ist es egal, aus wessen Topf das kommt. – Wir sehen aber auch, dass erstens vor allem die ÖGK aufgrund der Pandemie finanziell nicht


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite