gerade gut dasteht, und ich glaube auch, dass gerade auf die ÖGK noch sehr viele Herausforderungen zukommen werden – Stichwort: Long-Covid-Patientinnen und Patienten.
Eines ist noch anzumerken – und ich meine das gar nicht zynisch –: Ich denke, das Geld – nämlich knapp 1 Milliarde Euro –, das man durch die Senkung der Körperschaftsteuer den großen Unternehmen geschenkt hat, wäre in diesem Bereich wesentlich besser investiert. Das sind doch 800 Millionen Euro bis 1 Milliarde Euro. Wir unterstützen zwar diesen Gesetzentwurf, sehen ihn aufgrund der Finanzierung aber sehr kritisch.
Zu dem Antrag zum Thema Rechtsanspruch auf Übergangspflege, der, glaube ich, von den Freiheitlichen noch eingebracht wird: Natürlich sind wir generell für einen Rechtsanspruch auf Pflege jeglicher Art, aber auch da soll wieder die Sozialversicherung bei der Finanzierung mit dabei sein; deswegen werden wir den Antrag der Freiheitlichen nicht unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
16.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Sieber. – Bitte.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Für mich – und ich denke, auch für viele von Ihnen – wäre der heutige Tag mit dem Beschluss dieses Gesetzes durchaus ein Freudentag. Ich weiß aber nicht, wie es Ihnen geht. Es ist etwas unwirklich, denn während wir hier Palliativ- und Hospizversorgung debattieren – die möglichst gut organisierte Begleitung von Menschen zum Sterben hin –, sterben gerade jetzt, weniger weit entfernt, als ich von diesem Standort hier wohne und lebe, Menschen im Kugelhagel oder im Bombenterror.
Dennoch, meine Damen und Herren, freuen wir uns, dass es nach all den Bemühungen, den Bemühungen vieler Jahre, nach dem Festschreiben in vielen Regierungsprogrammen, nach dem Abhalten von Enqueten im Parlament und nach gemeinsam beschlossenen Entschließungsanträgen – dem letzten vor zwei Jahren, hier beschlossen, von allen miteinander – heute so weit ist.
Mit dem vorliegenden Entwurf zum Hospiz- und Palliativfondsgesetz wird in ganz Österreich ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ermöglicht. Stufenweise aufbauend werden in einer Drittelaufteilung von Bund, Ländern und Sozialversicherungen im Jahr 2022 63 Millionen Euro, im Jahr 2023 dann 108 Millionen Euro und ab 2024 153 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, und zwar wertgesichert.
Nicht erwähnt wurde bisher, dass wir ja abgesehen von diesen frischen Geldmitteln nicht bei null beginnen müssen. Jene Mittel, die unter die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, die LKF, fallen, bleiben selbstverständlich bestehen. Wenn man das nun zusammenrechnet: Mit dieser LKF-Finanzierung sind das bisher in etwa 145 Millionen Euro; wenn man die zusätzlichen Mittel dazurechnet, können wir davon ausgehen, dass ab dem Jahr 2024 rund 300 Millionen Euro für die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, das nenne ich doch wirklich ein Jahrhundertgesetz! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)
Dieses Geld, meine Damen und Herren, brauchen wir in allen Bereichen, ob das nun die Palliativstationen sind, die Betten für die Palliativstationen, die stationären Hospize, Tageshospize, Palliativkonsiliardienste, mobile Palliativteams, Hospizteams und vieles andere – dafür wird dieses Geld verwendet werden. Die zugrunde liegenden Zahlen stammen aus einer von der GÖG durchgeführten Studie und einem Bericht des Dachverbands Hospiz Österreich.
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