Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 168

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In Z 2 wird der Ausdruck „Mai 2022“ durch den Ausdruck „März 2022“ ersetzt.

II.    Art. 2 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In § 60 Abs. 17 wird der Ausdruck „Mai 2022“ durch den Ausdruck „März 2022“ ersetzt.

Begründung

Durch Österreich rollt eine exorbitante Teuerungswelle. Die Inflation ist so hoch wie seit zehn Jahren nicht. Energie, Heizen und Wohnen, aber auch Lebensmittel und Güter für den täglichen Bedarf sind die starken Preistreiber. Die Mieten sind von 2010 bis 2020 um 44 Prozent gestiegen. Heizöl ist im Vergleich zu 2020 um über 40 Prozent teurer geworden. Und die Preise für Brot werden im Vergleich zum Vorjahr laut Prognosen um 15 Prozent in die Höhe schießen.

Die erfolgte Pensionsanpassung ist zu niedrig und der von der Regierung vorgelegte Teuerungsausgleich soll erst Ende April zur Auszahlung gelangen. Das ist eindeutig zu spät. Der Teuerungsausgleich soll zumindest Ende März zur Auszahlung gelangen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Die zwei Anträge sind ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht und ste­hen damit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte.


16.58.14

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das fiktive Ausgedinge. Das fiktive Aus­gedinge beziehungsweise die Senkung des fiktiven Ausgedinges folgt eigentlich der öko­sozialen Steuerreform. Wir haben ja für die aktiven Bäuerinnen und Bauern bereits die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt, und zwar in 21 Stufen bis zu einem Einkommen von 2 900 Euro. Dies stellt durchaus einen Paradigmenwechsel dar, weil wir diesmal nicht mit der Gießkanne für alle Krankenversicherungsbeiträge eine Erleichterung schaf­fen, sondern genau dort, wo es gebraucht wird.

Warum wird es dort gebraucht? – Dazu möchte ich kurz eine Gegenüberstellung ma­chen: Die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft sind von 2020 auf 2021 vor Abzug der Sozialversicherung bei Betrieben bis 40 Hektar um 3 Prozent gesunken, bei Betrie­ben über 100 Hektar sind sie um 8 Prozent gestiegen; nach Abzug der Sozialversiche­rung sind sie bis 40 Hektar jedoch um 6 Prozent gesunken und bei Betrieben über 100 Hektar um 11 Prozent gestiegen. Das heißt, die Sozialversicherungsbeiträge belas­ten kleinere Betriebe überdimensional stark.

Das fiktive Ausgedinge ist der Versuch, abzubilden, was Altbäuerinnen und -bauern an Sachleistungen von ihren ÜbernehmerInnen erhalten. Da steht in alten Übergabeverträ­gen: ein Bündel Holz, ein Liter Milch, ein halbes Kilo Fleisch. Dieser Sachbezug wird von der Ausgleichszulage abgezogen. Die Absenkung des fiktiven Ausgedinges trifft also genau dort, wo wir die Mindestpensionsbezieherinnen und -bezieher haben. Das sind 8 Millionen Euro mehr in den Geldbörsen für rund 30 000 Mindestpensionsbeziehe­rinnen und Mindestpensionsbezieher. Ich glaube, das ist ein weiterer Schritt, nicht Groß gegen Klein oder Klein gegen Groß auszuspielen, sondern ganz einfach der realen Lage gerecht zu werden und der überdimensionalen Abgabenlast gerade von kleineren Betrie­ben, aber auch MindestpensionsbezieherInnen entgegenzuwirken. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

 


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