Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 173

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stärkerer Effekt wird für das Jahr 2023 erwartet, in dem der Beitrag zur Energiepreis­inflation in etwa 2,7 Prozentpunkte betragen wird. Umgerechnet auf die HVPIGesamtin­flation sind durch die CO2-Bepreisung mit folgenden Inflationseffekten zu rechnen: 2022: etwa +0,15 Prozentpunkte; 2023: +0,2 Prozentpunkte; 2024: +0,1 Prozentpunkt.

https://www.oenb.at/dam/jcr:97bab9e1-0e60-4c46-8404-3f44cf54e4ed/Inflation-aktu­ell_Q4-2021.pdf

Seit April 2021 verzeichnet Österreich eine Inflationsentwicklung, die weit über 1,8 Pro­zent liegt. Seit August 2021 befinden wir uns konstant über 3,0 Prozent Inflation und damit Geldentwertung für die ältere Generation und Pensionsbezieher.

Die Pensionsanpassung 2022 der türkis-grünen Bundesregierung nimmt auf die sich ak­tuell progressiv entwickelnden Inflation in keiner Weise Rücksicht:

1)   wenn es nicht mehr als 1.000 Euro monatlich beträgt, um 3,0 Prozent;

2)   wenn es über 1.000 Euro bis zu 1 300 Euro monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,0 Prozent auf Prozent linear absinkt;

3)   wenn es über 1.300 Euro monatlich beträgt, um Prozent.

Mit diesem „Anpassungsregime“ kommt es im Gegenteil zu einer fortgesetzten Entwer­tung der Pensionsleistungen und einem „modernen sozialpolitischen Raubrittertum durch Bundeskanzler Alexander Schallenberg (Neue ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (Neue ÖVP) und Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die Bediensteten der österreichischen Me­tallindustrie und der Österreichischen Bundesbahnen ist man dagegen andere Wege gegangen, und hat die aktuelle Inflationsentwicklung miteingepreist. Die Metallindustrie hat mit 3,55 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung für 2022 abgeschlossen, die Österrei­chischen Bundesbahnen sogar mit 3,7 Prozent. Was für die Kolleginnen und Kollegen in Metallindustrie und ÖBB gut und richtig ist, soll im Sinne des Generationenvertrags auch unserer älteren Generation zu Gute kommen. Deshalb ist eine Pensionsanpassung für 2022 von 3,7 Prozent die einzige Antwort auf die aktuelle Inflationsentwicklung. Diese soll bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 ausbezahlt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 4,0 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 beinhal­tet. Die Erhöhung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und auch ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte.


17.09.07

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Wir haben gestern ja schon knapp 3 Stunden über die Teuerungswelle,


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