Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 175

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Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vorgezogene Pensionsanpassung zur Abfederung der Teuerung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz wird aufgefordert, spätestens im zweiten Quartal 2022 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Pensionsanpassung 2023 in Höhe von zumindest 4 Prozent zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

*****

Stimmen Sie diesem Antrag zu, meine Damen und Herren, damit gewährleistet ist, dass unsere Pensionistinnen und Pensionisten, die nichts vom Teuerungsausgleich haben, die nichts vom Familienbonus haben, die auch fast nichts von der ökosozialen Steuer­reform haben, endlich wieder Lebensmut in Österreich finden und sich keine Sorgen um ihre Zukunft machen müssen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Keck,

Genossinnen und Genossen

betreffend vorgezogene Pensionsanpassung zur Abfederung der Teuerung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2214/A der Abgeordneten August Wöginger, Ralph Schallmeiner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1334 d.B.)

Vor kurzem hat die Pensionsversicherungsanstalt die Informationsschreiben zur Pen­sionsanpassung an die Pensionist*innen versandt. Jetzt sehen die Pensionisten schwarz auf weiß, was Ihnen die ÖVP/Grünen-Regierung „beschert“ hat: 15, 18, 21, 25 Euro. Netto! Und die Mieten, die Gas- und Stromrechnung, Heizöl, die Preise in den Super­märkten sind JEWEILS um ein Vielfaches monatlich gestiegen. Da muss man kein Wirt­schaftsprofessor sein um zu erkennen: Das geht sich nicht aus!

Ein/e Pensionist*in mit einer 1.000 Euro Brutto-Pension erleidet aufgrund der massiven Preissteigerungen einen Kaufkraftverlust von 280 Euro im Jahr, eine 1.300-Euro-Brut­topension verliert 466 Euro und die Kaufkraft einer 2.500-Euro-Bruttopension sinkt um 740 Euro im Jahr (alles Nettobeträge, Steuerreform berücksichtigt).

Bei einer aktuell 5,1-prozentigen allgemeinen Teuerungsrate ist selbst bei der Anpas­sung von 3 Prozent (für Pensionen bis 1.000 Euro) der Kaufkraftverlust enorm; ab 1.300 Euro monatlicher Bruttopension gibt’s heuer überhaupt nur 1,8 Prozent Erhöhung und damit ist der Kaufkraftverlust noch deutlicher. Der „wöchentliche Einkauf“ (abgebil­det im „Miniwarenkorb“ stieg zuletzt um fast 10 (!) Prozent). Diese Preisexplosion trifft


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