ältere Menschen ganz besonders. Währenddessen sprudeln die Mehrwertsteuereinnahmen: Bei einer Inflation von 4 Prozent steigen die jährlichen Mehrwertsteuereinnahmen um mehr als eine Milliarde Euro.
Daher muss jetzt dringend etwas geschehen! Die Pensionisten dürfen nicht allein gelassen werden, denn sie schaffen es nicht, die enormen Differenzen zwischen der heurigen völlig unzureichenden Pensionsanpassung und den Höchst-Preisen für Energie, Wohnen und Lebensmittel zwischen zu finanzieren. Die von der Regierung bisher beschlossenen Einmalzahlungen reichen bei Weitem nicht aus, um die Gesamtbelastungen zu stemmen. Es braucht eine rasche dauerhafte Lösung. Deshalb soll auf Basis der Inflation im Beobachtungszeitraum August 2021 bis Jänner 2022 eine vorgezogene Pensionsanpassung stattfinden, um den Kaufkraftverlust für 2 Millionen Pensionist*innen auszugleichen. Diese außerordentliche Anpassung soll bei der nächsten regulären Anpassung in Anrechnung gebracht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, spätestens im zweiten Quartal 2022 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Pensionsanpassung 2023 in Höhe von zumindest 4 Prozent zur Beschlussfassung zu übermitteln.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ist ausreichend unterstützt.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Zopf. – Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Eingangs wende ich mich an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Österreich und somit an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an alle Bäuerinnen und Bauern: Danke für euren Einsatz! Durch euch und eure harte Arbeit ist Österreich ein Land mit hohem Wohlstand. Wohlstand setzt Leistung voraus. (Beifall bei der ÖVP.) Nur ein Staat mit hohem Wohlstand, also guten Steuereinnahmen, kann sich auch soziale Leistungen leisten.
Wir beschließen heute einen Teuerungsausgleich für alle Personengruppen, die ein geringes Einkommen haben. Diesen Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 Euro erhalten Mindestpensionistinnen und -pensionisten, Personen, die Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen, Arbeitslose und Notstandshilfebezieherinnen und -bezieher sowie jene, die einen Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bekommen, und Pensionistinnen und Pensionisten mit Ergänzungszulage, die sogenannten Ausgleichszulagenbezieherinnen und -bezieher. Unterstützungsleistungen in der Höhe von 300 Euro bekommen außerdem Mindestsicherungs- und Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher und Studierende mit Studienbeihilfe.
Das sind keine einmaligen Alibiaktionen. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder Maßnahmen gesetzt, die Menschen mit einem geringen Einkommen und vor allem auch Familien stärken, wie etwa die Senkung der niedrigen Steuerstufen, die Erhöhung der Negativsteuer auf bis zu 550 Euro, die Erhöhung des normalen und erhöhten
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