Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 177

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Pensionistenabsetzbetrages, die Einführung und Erhöhung des Familienbonus Plus, die Erhöhung des Kindermehrbetrags, die Einführung des Familienpakets zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien und besonders vulnerablen Personengruppen, die Einführung des Coronafamilienhärtefonds, das Covid-19-Gesetz-Armut, Unterstützung für Familien, die Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung erhalten, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende und den Coronabonus für Gesundheitspersonal in der Höhe von 500 Euro.

Das alles sind Leistungen, die unterstreichen, wie gut unser Sozialstaat ist. Deshalb sei es abschließend noch einmal gesagt: Danke an alle, die tagtäglich als Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer, als Bäuerinnen und Bauern, als Unternehmerinnen und Unter­nehmer mit ihrem Einsatz diesen Wohlstand schaffen und erhalten. Durch ihre Steuern sind diese sozialen Leistungen möglich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mück­stein. – Bitte sehr.


17.17.06

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ursachen für die aktuell steigenden Energiepreise hängen un­mittelbar mit der Abhängigkeit von fossiler Energie, vor allem von fossilem Gas, zusam­men. Der grüne Weg, fossile Energieträger durch erneuerbare zu ersetzen, ist daher der richtige und langfristig die einzige Lösung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Beim Umstieg müssen wir die Menschen unterstützen. Hierfür hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Mittelfristig unterstützen die Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben: die Befreiung vom Ökostrombeitrag, das Aussetzen der Ökostrompauschale, die ökosoziale Steuerreform mit CO2-Bepreisung und Klimabonus.

Für Menschen, die sich jetzt die akut steigenden Kosten und Energiepreise nicht mehr leisten können, brauchen wir zusätzliche kurzfristige Lösungen. Deswegen haben wir als Bundesregierung bereits im Dezember 2021 ein erstes Paket zur Entlastung von beson­ders stark betroffenen Menschen beschlossen. Mit dem Teuerungsausgleich unterstüt­zen wir die Menschen, die sich höhere Rechnungen gerade in der aktuellen Krise am wenigsten leisten können. Das sind arbeitslose Menschen, die von Arbeitslosengeld oder von Notstandshilfe leben, Menschen, die auf Sozialhilfe beziehungsweise auf Min­destsicherung angewiesen sind, Pensionistinnen und Pensionisten, deren Pension so gering ist, dass sie eine Ausgleichszulage erhalten, und Studierende, die Studienbeihil­fen oder ein Mobilitätsstipendium bekommen.

Diesen Teuerungsausgleich können wir nun auf 300 Euro verdoppeln und eine weitere Zielgruppe hinzufügen. Neu hinzu kommen Personen, die Rehabilitationsgeld oder Kran­kengeld beziehen.

In meinem Ressort wird der Teuerungsausgleich insbesondere für BezieherInnen von Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung und der Ausgleichszulage abgewickelt. Diese beiden Leistungen wurden im Zuge der letzten Pensionsanpassung bereits um 3 Prozent erhöht. In Kombination mit dem verdoppelten Teuerungsausgleich bekommen somit zum Beispiel eine alleinerziehende, eine allein lebende Sozialhilfebezieherin die­ses Jahr um 5,6 Prozent mehr als 2021 und ein allein lebender Ausgleichszulagenbe­zieher um 5,2 Prozent mehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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