Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 180

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Deutschland Antiteuerungsmaßnahmen beschlossen worden sind, nämlich von der dor­tigen sozialdemokratisch geführten Ampelkoalition bestehend aus SPD, Grünen und der liberalen FDP.

Es ist sehr interessant, dass das Maßnahmenbündel, das dort geschnürt worden ist, dem unseren nicht unähnlich ist. Auch dort gibt es Einmalzahlungen, nämlich für Men­schen, die Hartz IV beziehen, einen sogenannten 100-Euro-Coronabonus. Dort gibt es einen Heizkostenzuschuss für Menschen, die Wohngeld beziehen, die Stipendien be­ziehen, die Bafög beziehen. Dort gibt es wie bei uns auch für ArbeitnehmerInnen, die einkommensschwach sind, Steuererleichterungen – wir haben ja hier eine umfangreiche Steuerreform beschlossen –, was es dort allerdings nicht gibt, ist eine Mehrwertsteuer­senkung.

Das heißt, so schlecht sind wir da gar nicht unterwegs. Wir befinden uns da durchaus in einem gewissen gemeinsamen Umfeld, wenn es darum geht, Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen. Allerdings ist der BezieherInnenkreis bei uns in Österreich deutlich größer und es sind auch die Leistungen, die wir freimachen, die Förderungen für diese einkommensschwachen Gruppen deutlich größer. Das ist auch gut, richtig und wichtig so.

Wir werden sehen, ob es ausreichen wird, denn wie gesagt, wie sich diese Ukrainekrise, dieser Ukrainekrieg inzwischen, weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen er auf unsere Situation in Österreich haben wird, können wir leider noch nicht abschätzen.

Ich möchte trotzdem noch zwei Abänderungsanträge einbringen.

Ein Abänderungsantrag liegt vor, es ist dies der Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1334 der Beilagen über den An­trag 2214/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

Worum geht es da? – Es geht darum, dass auch Menschen, die arbeitslos sind, aber Krankengeld beziehen, die entsprechende 150-Euro-Leistung bekommen, wenn sie die­ses zumindest 30 Tage im Jänner und Februar beziehen. Gleichzeitig soll die Auszah­lung des Teuerungsausgleiches auch hinsichtlich der Ausgleichszulage nicht auf den Bezug, sondern auf den Anspruch abgestellt werden.

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Der zweite Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1336 d.B.) betreffend ein Bundesge­setz, mit das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) wird in Ziffer 1 (§ 66 Abs. 4 AlVG) dem Abs. 4 folgender Satz angefügt:

 


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