festgeschrieben. Der bekannte Rechtsanwalt Vouk – das ist der, der bewusst die Ortstafel missachtet und auf Anraten eines ehemaligen ÖVP-Nationalratspräsidenten durch Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit Recht gebrochen hat, um sich ein Recht zu erwirken und zweisprachige Ortstafeln umzusetzen – hat schon Stellungnahmen dazu abgegeben und im Detail gefordert, was er noch alles drinnen haben will.
Die Änderungen werden Auswirkungen haben auf die gesamte Gerichtsorganisation, das heißt, die genannten Gerichte werden ab nächstem Jahr zweisprachig. Sie werden personelle Auswirkungen haben, es werden bevorzugt zweisprachige Personen aufgenommen – das ist eine Diskriminierung der gesamten Kärntner Bevölkerung, die deutschsprachig ist! Es gibt außerdem noch weitere Bestimmungen, dass etwa natürlich alles zweisprachig beschriftet wird. Weiterbildung gibt es auf Slowenisch, das heißt, jeder, der nicht Slowenisch kann, ist von der Weiterbildung ausgeschlossen. Entsprechende Wörterbücher, die es gibt, werden überarbeitet – also das ist eine Slowenisierung der gesamten Gerichtsbarkeit und unseres Bundeslandes!
Daher noch einmal die Frage: Wie verhält sich da die SPÖ? Ich erwarte mir eine konkrete Aussage, welchen Standpunkt, der Herr Landeshauptmann vertritt: Will er, dass ganz Kärnten slowenisch wird? – Dann soll er es offen sagen!
Wir haben in Kärnten umfassende Rechte für die slowenische Minderheit festgelegt, die europaweit vorbildlich sind. Demgegenüber, und das wäre eher Ihre Aufgabe, da einmal tätig zu werden, ist die österreichische Minderheit in Slowenien noch nicht einmal anerkannt. Im Gegensatz zu Ungarn oder Italien, wo die Minderheiten zumindest anerkannt worden sind, wird die deutschsprachige Minderheit in Slowenien immer noch unterdrückt und mit Füßen getreten, da gibt es überhaupt keine Zugeständnisse.
In diesem Sinne: Frau Minister, rudern Sie zurück! Lasst die Kärntner in Ruhe! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
15.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Zadić. – Bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Rechte von Minderheiten in Österreich, insbesondere der slowenischen Minderheit, sind im Staatsvertrag von Wien verankert. Diesen Staatsvertrag haben wir 1955 zur Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich unterzeichnet. Slowenisch als Amtssprache, zusätzlich zum Deutschen, ist somit ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht und Teil der historischen Wiedererrichtung Österreichs als freier Staat. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Yılmaz.)
Da geht es um das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, nämlich das Recht auf die slowenische Sprache, das Recht, auf Slowenisch unterrichtet werden zu können, und auch das Recht, vor Gericht Slowenisch verwenden zu dürfen.
Das Reformbestreben, das hier diskutiert wird, hat also nichts anderes zum Ziel, als die verfassungsrechtlichen Pflichten Österreichs umzusetzen, damit die Zweisprachigkeit und damit die Rechte der Volksgruppen in Kärnten nachhaltig und dauerhaft gestärkt werden. Ja, wir haben das auch in unserem Regierungsprogramm stehen. Wir als Regierung haben in unserem Regierungsprogramm ganz klar vereinbart, dass wir die Volksgruppenrechte in Kärnten natürlich fördern und die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten nachhaltig absichern und stärken wollen.
Um dieses Regierungsprogramm auch umzusetzen, müssen wir uns selbstverständlich mit der derzeitigen Lage auseinandersetzen und müssen uns anschauen, wie es um die
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