Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 177

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Bei einer Sonderfreistellung gibt es natürlich Kriterien in Bezug auf den Tätigkeitsbereich einer Schwangeren. Zum Beispiel: Kann der 2-Meter-Abstand eingehalten werden? Liegt eine FFP2-Masken-Pflicht für andere Personen vor? Ist die Schwangere geimpft oder nicht?, und so weiter. Sonderfreistellungen können weiters nur in Anspruch genom­men werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das heißt: Kann der Dienstgeber oder die Dienstgeberin die Arbeitsbedingungen so verändern, dass keine Gefährdung mehr möglich ist, beziehungsweise kann ein Ersatzarbeitsplatz gefunden werden? Stichwort: Homeoffice oder Hybridformen.

Ja, es ist eine sehr vernünftige Regelung, die im Ermächtigungszeitraum von Juli bis Dezember 2022 im Bedarfsfall per Verordnung getroffen werden kann, um damit den werdenden Müttern Sicherheit bieten zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

17.58


17.58.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort dazu ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann frage ich, ob wir in den Abstimmungsvorgang eintreten können: Grüne? FPÖ? ÖVP?

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Berufsausbil­dungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1506 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um eine dementsprechende zustimmende Äußerung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer das auch in dritter Lesung tut, der wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Es ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutter­schutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1507 der Beilagen.

Wer dafür ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Das ist das gleiche Stimmverhalten, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

18.00.188. Punkt

Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 2571/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geän­dert wird (1522 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

 


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