Genauso, wenn jemand aus dem AMS heraus eine Ausbildung finanziert bekommt und dafür nicht nur die Ausbildung bekommt, sondern noch einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld auf diese Ausbildung: Das dann auch noch zu valorisieren, dafür, dass man eine Besserstellung bekommt, ist auch ein Fehlanreiz.
Man muss natürlich auch ganz klar sagen: Wenn Familienleistungen erhöht werden, ist das gut und recht, aber auch da gibt es Besserverdiener, die es nicht gebraucht hätten, die es aber auch bekommen, und da sind wir wieder bei der Gießkanne.
Und wen Sie wieder vergessen haben, sind die Menschen, die arbeiten und die mit der Kraft ihrer Arbeit dieses Sozialsystem überhaupt erst ermöglichen, denn die Zuverdienstgrenzen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beispielsweise werden nicht valorisiert. Es geht ja darum, dass die, die arbeiten, auch etwas von ihrer Leistung haben, und um das sicherzustellen, bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
I. In Artikel 5 wird nach Z 3 folgende Z 3 a eingefügt:
„3a. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:
‚(3a) An die Stelle des Grenzbetrags nach Abs. 3 tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, der mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1) vervielfachte Betrag. Der Vervielfachung ist jeweils der für das vorangegangene Jahr ermittelte Betrag zugrunde zu legen.‘“
II. In Artikel 5 wird nach Z 3 a folgende Z 3 b eingefügt:
„3b. Nach § 24 Abs. 1 Z 3 wird folgende neue Ziffer 4 eingefügt:
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