Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 373

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Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz, das Land­arbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert werden (1683 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 29. Punkt der heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.


20.03.20

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es nun um Änderungen im Urlaubsrecht, und da sieht man wieder ganz deutlich, auf welcher Seite die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen steht: Sie steht eindeutig auf der Seite der Arbeitgeber und der Konzerne. Derzeit bekommen nämlich Arbeitnehmer:innen, die von heute auf morgen grundlos ihr Dienst­verhältnis beenden – das ist der sogenannte unberechtigte vorzeitige Austritt –, keine Auszahlung der restlichen Urlaubstage. Dazu hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Regelung unionsrechtswidrig ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Die Bundesregierung ist nun am Zug, eine unionsrechtskonforme Regelung zu finden. Da würde es natürlich zwei Möglichkeiten geben: entweder eine arbeit­nehmerfreundliche oder eine arbeitgeberfreundliche Lösung. Überraschen­der­weise hat sich die Bundesregierung für eine arbeitgeberfreundliche Lösung entschieden, und zwar soll die jetzt dahin gehend lauten, dass der Resturlaub lediglich im Ausmaß von maximal vier Wochen ausbezahlt wird. Unser Vorschlag wäre da jedoch die arbeitnehmerfreundlichere Variante, dass nämlich auch die fünfte oder sechste Urlaubswoche zur Auszahlung gebracht wird. Dafür hätte man ganz einfach nur die bisherige Regelung streichen müssen.

 


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