Hosek: Na, Sie haben es nicht verstanden! – Zwischenruf der Abg. Nussbaum.) Wir beschließen genau das, das tun wir.
Ohne inhaltlich Kollegen Kassegger verteidigen zu wollen: Vorhin war es auch bei Kollegen Lercher das Gleiche, der sich einfach hierhergestellt und ihm etwas unterstellt hat, was überhaupt nicht gesagt worden ist, denn es wurde das Gegenteil behauptet. (Abg. Kassegger: Damit hast du mich verteidigt! Vielen Dank, danke! – Abg. Belakowitsch: Na, jetzt muss ich mich zu Wort melden, das geht ja nicht ...!) Auch beim Budget war es heute das Gleiche: Es ist gleich bei Kollegen Krainer losgegangen. Er hat von irgendetwas, nur nicht von diesem Budget geredet und irgendwelche Dinge in den Raum gestellt, die so nicht da sind. Das ist ein Stil, der echt entbehrlich und zum Schämen ist. Das muss man wirklich sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wir entsprechen der Entscheidung des EuGH, wonach dieser Anspruch auf die Abgeltung der vier Urlaubswochen gegeben ist. Im Antrag ist ein kleiner redaktioneller Fehler drin, und daher darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2793/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert werden
Der Nationalrat wollte in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Im Einleitungssatz zu Art. 2 wird der Ausdruck „BGBl. I Nr. 121/2021“ durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 115/2022“ ersetzt.
2. Art. 2 Z 2 lautet:
,2. Dem § 430 wird folgender Abs. 6 angefügt:
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