Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Belakowitsch, dieses Gesetz haben Sie, ob absichtlich oder nicht, aber wirklich gründlich missverstanden, denn es geht nicht darum, irgendwelche Vorschriften weiß Gott wie liberaler zu machen oder aufzuweichen (Abg. Belakowitsch: Nein!) oder gar um Billigstarbeitskräfte. Nein, lesen Sie das Gesetz! (Abg. Belakowitsch: Genau darum geht es!) Sie haben das Gesetz offensichtlich nicht gelesen!
Es geht schlicht und einfach darum, eine bislang im Ausländerbeschäftigungsgesetz bestehende Regelung, eine ziemlich strenge Regelung, verfassungskonform zu machen. (Abg. Belakowitsch: Nein, darum geht es nicht!) Warum? – Weil die bisherige Rechtslage vorgesehen hat, dass ein Arbeitgeber, der innerhalb von zwölf Monaten zwei Mal dabei betreten wurde, Ausländer nicht regelkonform beschäftigt zu haben - - (Abg. Belakowitsch: Genau, zwei Mal!) – Ja, zwei Mal schon, ja! (Abg. Belakowitsch: Ein Wiederholungstäter!) Wenn Sie ein entsprechend großer Arbeitgeber sind, kann Ihnen das schon einmal passieren (Abg. Belakowitsch: Das ist ein Wiederholungstäter!) und wenn Sie ein Non-Profit-Unternehmen sind oder eine NGO (Abg. Wurm: Hat die auch Schwarzarbeiter?!) ohne eigene HR-Abteilung und ohne Hausjuristen, kann Ihnen das auch passieren. (Abg. Belakowitsch: Bei den NGOs auch!) Zwölf Monate sind ein langer Zeitraum. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Frau Kollegin! Das bisherige Gesetz hat vorgesehen, dass es darauf nur eine Reaktion gibt, nämlich zwölf weitere Monate keine Beschäftigungsbewilligung, ganz egal, wie der Einzelfall gelegen ist (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), ob es sich um einen ganz kurzfristigen Zeitraum gehandelt hat, ob sich der Arbeitgeber fahrlässigerweise auf Angaben der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers verlassen
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