Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (5953/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich gegen die Novellierung des Gesetzes in der derzeitigen Form aus. Es wurden lediglich die minimal notwendigen Änderungen beschlossen, um dem VfGH Urteil, welches es zuerst außer Kraft gesetzt hatte, zu entsprechen. Auf die substantielle Kritik an dem Gesetz wurde nicht eingegangen.

Wir fordern den Gesetzgeber daher auf:
- Das Gesetz mit Ablaufdatum zu novellieren
- Einen Prozess zu starten, bei dem die Zivilgesellschaft eingebunden wird, um durch eine kategorische Aufzählung (Positiv-Liste) zu konkretisieren, für welche Sachverhalte Beugungshaft verhängt werden darf.
- Einen neuen, überarbeiteten Gesetztesesvorschlag ehestmöglich vorzulegen

Darüber hinaus, ist der Zeitpunkt in Bezug auf die geplante Impfpflicht besonders ungünstig. Eine unsichere Rechtslage ist nicht hilfreich für die Bekämpfung der Pandemie, ist ein Nährboden für wilde Theorien und führt damit zu einer weitere Emotionalisierung und Verhärtung der Fronten. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber weiters dazu auf:

- Eine Weisung an die zuständigen Behörden zu erlassen, wie mit der Beugungshaft im Zusammenhang mit der angekündigten Impfpflicht verfahren werden soll
- Die Weisung vor oder spätestens mit Inkrafttreten der Impfpflicht zu veranlassen
- Die Inhalte der Weisung der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen