Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz (70316/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden

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Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin aus mehreren Gründen gegen die vorgesehene Änderung des Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes.

1. Unter dem damaligen Gesundheitsminister Alois Stöger wurde das sogenannte Arzneiwareneinfuhrgesetz auf den Weg gebracht und 2010 eingeführt. Dabei wurde mit all dem argumentiert, was man jetzt in der vorgesehenen Änderung des Arzneimittelgesetzes abschaffen will:
Die Arzneimittel aus dem (vor allem Nicht-EU-) Ausland seien nicht sicher, die Inhaltsstoffe zu wenig deklariert etc. und man könne den Bürger, dessen Mündigkeit man in Sonntagsreden beschwört, diesen Gefahren nicht aussetzen. (Es gibt bis heute – mehr als 10 Jahre danach – keine Liste, keinen Katalog oder Ähnliches, wo man sich informieren kann, was man eigentlich noch aus dem Ausland bestellen darf und was nicht. Man wird einfach vor vollendete Tatsachen gestellt: Der Zoll beschlagnahmt, vernichtet und man wird auch noch bestraft dafür, was man nicht wissen oder in Erfahrung bringen konnte.)
2. In der vorgesehenen Novellierung des Arzneimittelgesetzes möchte man sich all das – nach Ausschaltung jeder wirtschaftlichen Konkurrenz – selbst erlauben (§16, §17). Bisher war es dem mündigen Bürger noch möglich, in aufwändigen Recherchen festzustellen, welche Inhaltsstoffe in welchem Medikament genau enthalten sind. Das ist zum Beispiel sehr wichtig für Allergiker wie mich, weil auch kein Arzt oder Apotheker mehr den Überblick über unübersehbar viele Medikamente und Inhaltsstoffe bewahren kann. Möchte man das jetzt unterbinden und den Bürger dazu zwingen, entweder die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen oder überhaupt auf eine Behandlung zu verzichten?
3. Hat man etwa festgestellt, dass es ausgesprochen lästig ist, über die Inhaltsstoffe der neuen „Impfstoffe“ Auskunft geben zu müssen, nachdem man schon im Vorfeld der Pflichtimpfung so gut wie alle Ausnahmegenehmigungen unmöglich gemacht und Ärzte kriminalisiert hat, die eine solche Ausnahme vielleicht möglich gemacht hätten? Möchte man in Zukunft dem Bürger alle rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten verbauen, weil außer den Pharmafirmen einfach niemand mehr über die tatsächlichen Inhaltsstoffe Bescheid wissen kann? Dann bräuchte man auch keine 55 Jahre-Geheimhaltungsverträge mehr.
4. Will man hier die Nahrungsmittelindustrie rechts überholen, bei der bei den Inhaltsstoffen, Allergenen und sonstigen chemischen Zusatzstoffen bis in den Lebensmittelhandel und die Restaurants hinein alles transparent und offen gelegt sein muss, was den Bürger eventuell gefährden könnte? Besteht diese Gefahr der Gefährdung bei der reinen Chemie auf einmal nicht? Wir erleben gerade jetzt, dass Pharmafirmen sich vertraglich gegen jede Verantwortung für Nebenwirkungen absichern. Verpflichtende Meldungen über schwerwiegende Nebenwirkungen werden in der neuen Fassung einfach gestrichen (§41). Was haben wir da in Zukunft zu erwarten?
5. Überhaupt werden in der vorgesehenen Neufassung dermaßen viele Passagen, die bisherige Sicherheiten festgeschrieben haben, einfach ersatzlos gestrichen, dass einem nur angst und bange werden kann. (Siehe Link zum XXVII_I_1289_4_Textvergleich)
6. Auch jetzt gibt es schon einen Trend, wirksame billige Medikamente zu kriminalisieren und zu verbieten. Laut § 48b Verordnungsermächtigungen kann der Gesundheitsminister beliebig verordnen – auch rückwirkend (§94d) – und verbieten, wie es bisher nicht der Fall war. Die für solche Entwicklungen und Gesetze verantwortlichen Politiker treten im Katastrophenfall einfach zurück und haben ansonsten keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Dem Bürger bleibt hingegen nur noch das blinde Vertrauen in genau diese Politik, wo niemand mehr verantwortlich ist, wenn ein Schadensfall eintritt. All diese Absichten sind keineswegs vertrauensbildend, sondern bestenfalls profit-maximierend für die Pharmafirmen. Geht es überhaupt nur noch um Geld und nicht mehr um die Gesundheit der Bürger?
7. Im Artikel 2 (Änderung des Gentechnikgesetzes) wird die Anwendung von Gentherapien (im Gesetz jetzt abgekürzt mit GVO = Gentechnisch veränderte Organismen) praktisch freigegeben – mit unabsehbaren Konsequenzen.