Nationalfonds

Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, Allgemeiner Entschädigungsfonds und Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich

Entstehung

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde 1995 zum 50. Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung und damit der Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich gegründet.

2001 folgte die Einrichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und 2010 die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich.

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Zentrale Aufgaben

Im Jahr 1995 fasste der Nationalrat den Beschluss, den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus einzurichten, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen.

Zentrale Aufgabe des Nationalfonds sind die Gestezahlungen in der Höhe von jeweils 5.087,10 € an NS-Opfer. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder aufgrund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität verfolgt wurden oder auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen.

Berücksichtigt werden alle Opfer des Nationalsozialismus, auch jene, die in Österreich lange keine oder nur eine unzureichende Anerkennung erfahren haben. Dazu zählen etwa Roma und Sinti, Spanien­kämpfer:innen, Kärntner Slowen:innen, die Kinder vom Spiegelgrund, Homosexuelle, aber auch die von der Aussiedlung aus dem Döllersheimer Ländchen (Allentsteig, NÖ) Betroffenen, Opfer der NS-Militärjustiz sowie Wehrdienstverweigerer und Deserteure aus der Deutschen Wehrmacht.

Diese Anerkennung ist ein wichtiger Beitrag zu einer gesell­schafts­politischen Sensibilisierung im Hinblick auf die Wahrnehmung einzelner Opfergruppen und die unterschiedlichen Formen der Verfolgung. Rund 30.000 NS-Opfer hat der Nationalfonds seit seiner Gründung anerkannt und Gestezahlungen in der Höhe von insgesamt rund 158 Millionen € ausbezahlt. Für sozial bedürftige Personen besteht die Möglichkeit von weiteren Auszahlungen des Grundbetrags.

Unterstützung von Projekten

Der Nationalfonds kann auch Projekte unterstützen, die Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen, der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer dienen, an das nationalsozialistische Unrecht erinnern oder das Andenken an die Opfer wahren.

Außerdem fördert der Nationalfonds soziale, medizinische und psychotherapeutische Programme zugunsten von überlebenden Opfern und unterstützt wissenschaftliche, bildungspolitische und Gedenkprojekte. Von 1995 bis 2022 hat der Fonds rund 2.500 Projekte mit insgesamt über 35 Millionen € gefördert.

Anträge auf Gestezahlung sowie Projektförderung sind unbefristet möglich.

Zu den ursprünglichen Aufgaben kamen im Laufe der Jahre weitere hinzu, die ebenfalls Ausdruck der historischen Verantwortung sind – etwa Aufgaben in Zusammenhang mit der Restitution von Raubkunst, die Neugestaltung der österreichischen Ausstellung in Auschwitz-Birkenau oder bei der Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte in Wien. Ein besonderes Anliegen des Nationalfonds sind die Förderung und Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer.

Weitere Aufgaben des Nationalfonds

Abgeschlossene Projekte

Gemeinsame Organe und Leitung des Nationalfonds

Nationalfonds, Allgemeiner Entschädigungsfonds und Friedhofsfonds sind durch die gemeinsamen Organe Kuratorium und Generalsekretär:in verbunden:

Oberstes Organ der Fonds ist das Kuratorium, an dessen Spitze der:die Präsident:in des Nationalrats steht. Dem Kuratorium gehören unter anderem die beiden Stellvertreter:innen des bzw. der Präsident:in im Präsidium des Nationalrats sowie der:die Bundeskanzler:in und der:die Vizekanzler:in an.

Zwölf Mitglieder werden vom Hauptausschuss des Nationalrats gewählt. Diese sind dem Kreis der Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats einschließlich früherer Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, sonstiger anerkannter Persönlichkeiten des öffentlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Lebens Österreichs sowie Vertretern der betroffenen Opfer zu entnehmen. Erster Vorsitzender des Kuratoriums war der damalige Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer.

Der:die vom Präsidenten oder von der Präsidentin des Nationalrats nach Beratung in der Präsidialkonferenz des Nationalrats bestellte Generalsekretär:in dient der Unterstützung des bzw. der Vorsitzenden des Kuratoriums bei der Verwaltung des Nationalfonds, bereitet unter anderem die Beschlüsse und Entscheidungen des Kuratoriums vor und hat die Aufgabe, die Verbindung zwischen Österreich und den im Ausland lebenden Opfern des Nationalsozialismus zu pflegen. Generalsekretärin aller drei Fonds ist Mag.a Hannah Lessing.

Rechtsgrundlagen

Den Wortlaut des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, den des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen sowie den des Bundesgesetzes über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes:

Nationalfondsgesetz in der geltenden Fassung
Entschädigungsfondsgesetz in der geltenden Fassung
Friedhofsfondsgesetz in der geltenden Fassung

Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich

2010 wurde beim Nationalrat der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich eingerichtet, um die im Washingtoner Abkommen 2001 vereinbarte völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs zur Restaurierung und Erhaltung bekannter und unbekannter jüdischer Friedhöfe in Österreich umzusetzen.

Dem Fonds wird zu diesem Zweck über einen Zeitraum von 20 Jahren vom Bund jährlich ein Betrag in Höhe von 1 Million € zugewendet. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Eigentümer:innen der jüdischen Friedhöfe für die Instandsetzungen Mittel in gleicher Höhe wie der Fonds aufbringen.

Anträge an den Friedhofsfonds sind bis 2030 möglich.

Österreichische Ausstellung in der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau

2009 wurde der Nationalfonds mit der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im Block 17 des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau beauftragt; sie trägt den Titel "Entfernung. Österreich und Auschwitz". Am 4. Oktober 2021 wurde die neue Länderausstellung  eröffnet. Sie befindet sich im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager und nunmehrigen Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau in Polen.

Die österreichische Ausstellung gibt es seit 1978. Damals präsentierte sich Österreich noch als erstes Opfer des Nationalsozialismus. Die Ausstellung wurde nun im Auftrag des österreichischen Parlaments vom Nationalfonds historisch überarbeitet.

Die Ausstellung erzählt vom Schicksal der österreichischen Opfer in Auschwitz und dem Widerstand von österreichischen Häftlingen im Konzentrationslager. Sie zeigt auch, wie Österreicher:innen als Täter:innen und Helfer:innen an den dort begangenen Verbrechen beteiligt waren.

Website der österreichischen Länderausstellung in Auschwitz

Simon-Wiesenthal-Preis

Der Simon-Wiesenthal-Preis wird jährlich vom im Parlament eingerichteten Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus vergeben. Ausgezeichnet wird besonderes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus und für die Aufklärung über den Holocaust. Bis zu drei Personen oder Personengruppen erhalten den pro Jahr mit insgesamt 30.000 € dotierten Preis.

Simon Wiesenthal (1908–2005) hat wie kaum ein anderer die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus weltweit geprägt. Vom Tag seiner Befreiung aus dem Konzentrationslager Mauthausen an, machte er es sich zur Lebens­aufgabe, an die Opfer des Naziterrors zu erinnern, NS-Gewaltverbrechen aufzuklären und die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Der Preis ehrt das Andenken an den Architekten, Publizisten und Schriftsteller Simon Wiesenthal.

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